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Alt 11.07.2018, 02:44
lotol lotol ist offline
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Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Liebe Kontra,

Zitat:
Hierauf wurde erwidert, dass der Gesetzgeber keinen Spielraum für Ermessensentscheidungen lässt. Auch ab wann ein Grad der Behinderung oder eine Pflegestufe anerkannt wurde, wäre nicht maßgeblich Ich möge den Widerspruch zurücknehmen.

Hat jemand Erfahrungen in solchen Sachen? Was passiert, wenn ich den Widerspruch nicht zurückziehe? Ich vermisse in dem Schreiben der Rentenversicherung eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Hinweise darauf, wie die Sache weiter geht, wenn das Widerspruchsverfahren weiter anhängig bleibt. Es wurde mir lediglich ein Formschreiben zur Rücknahme des Widerspruches zugesandt - und das macht mich etwas stutzig.
Zu Abläufen bei der Rentenversicherung (RV) kann ich Dir leider nichts sagen.

Zur Rechtsform der RV aber schon:
Das ist genau so eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie z.B. das Finanzamt (FA).

Bekommst Du vom FA einen Bescheid, hängt da immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dran.
Dies deshalb, weil alle Bescheide des FA unter dem Vorbehalt der Nachprüfung laufen.
D.h. Du kannst Widerspruch dagegen einlegen, wenn Du Nachweise erbringen kannst, daß der Bescheid so nicht stimmt.
Umgekehrt stehen z.B. Deine ESt- od. Gewinn-Erklärung auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das FA.
D.h. das FA kann von Dir nähere Nachweise zur Richtigkeit Deiner St-Erklärungen verlangen.

Bei der RV mag das nun alles anders gelagert sein - das weiß ich nicht so genau.
Denke aber zweierlei dazu:

1) Im öffentlichen Recht handeln Körperschaften d.ö.R. nach der gültigen Gesetzes-Lage.
D.h. Du hast keine Chance, in einem evtl. Rechtsstreit gegen diese Rechtslage "anstinken" zu können.

Oder anders ausgedrückt:
Wenn Du "festgeschriebene" Fristen für Vorgehensweisen nicht eingehalten hast, kannst Du keinerlei "Entgegenkommen" durch die RV erwarten.
Es ist auch völlig sinnlos, dazu Anwälte zu bemühen - die würdest Du nur für Illusionen bezahlen.

2) Den Widerspruch würde ich keinesfalls zurückziehen.
Denn auch Körpersch. d.ö.R. können illegal handeln.

Unsere beiden Kinder sind jetzt etwas über Mitte dreißig Jahre alt.
Sie haben beide im Juni Geburtstag - sind nicht mal 1 Jahr "auseinander" geboren.
Jüngst feierten wir ihre Geburtstage und "flachsten" sie an:
Jetzt geht ihr aber schwer auf die 40 zu.
Viel schneller als wir auf die 80.
War eine "einmalige" Gelegenheit, ihnen das "unter die Nase zu reiben".
Kehrt sich natürlich um, wenn sie 40 sind.

Egal:
Es ist also über 30 Jahre her, daß bei den FA Eltern Widerspruch gegen die gültige Kindergeld-Regelung (oder was damit in Zusammenhang stand - weiß das schon gar nicht mehr so genau) einlegten.

Wir taten das nicht, weil wir uns dachten, wenn das korrigiert wird, wird es wohl bei allen Steuerzahlern korrigiert.

Dem war aber nicht so:
Obwohl höchstrichterlich festgestellt wurde, daß die FA illegal gehandelt hatten, erhielten nur die Eltern Nachzahlungen, die Widerspruch eingelegt hatten.
Alle anderen "schauten in die Röhre" (wundersamer Begebenheiten in unserem "Rechtsstaat").

Naja, wohl keine Familie mußte deshalb "am Hungertuch nagen", aber irgendwie verletzt sowas schon das Rechtsempfinden.
Weshalb für mich auch nachvollziehbar ist, wie Du das mit der Haltung der RV empfindest.

Sollte Dich die RV bzgl. Rücknahme Deines Widerspruches bedrängen, würde ich nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage das getan wird.

Derzeit würde ich an Deiner Stelle auf die Aufforderung, Deinen Widerspruch zurück zu ziehen, gar nicht reagieren.

Zitat:
02/2018 Remission
Alles andere ist doch - damit verglichen - relativ uninteressant.

Liebe Grüße und die besten Wünsche, daß Deine Remission weiterhin Bestand haben möge.
lotol
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Krieger haben Narben.
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1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR
Nach ca. 3 Jahren Rezidiv

2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR
Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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