AW: Kündigungsschutz während der Behandlung
Hallo Xandria,
ist deine Freundin gesetzlich krankenversichert und fest angestellt? Dann würde ihre Krankenkasse für bis zu 78 Wochen Krankengeld zahlen....ist sie denn bereits krankgeschrieben? Sonst könnte der Arbeitgeber ihr jetzt vorher noch kündigen......ein Schwerbehindertenausweis ist auf jeden Fall gut, der besondere Kündigungsschutz gilt aber eigentlich nur, wenn ihr Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, sonst könnte der Chef sie trotzdem "loswerden", wenn er will....aber wie gesagt, sie hätte ja Anspruch auf das Krankengeld (welches aber leider niedriger liegt, als ihr Gehalt). Sollte sie nur einen Minijob ausüben, sieht es schlechter aus......ich hoffe, ich konnte euch helfen...
Alles Liebe
Petra
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