meliur
Glück gehabt
Luna 76
Auskunft meines Sachbearbeiters bei der KK:
Der Arzt muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung(wir sind in Deutschland)
ausstellen.Daraus muss ersichtlich sein ob der Patient reisefähig ist (
),die Reise zur Heilung beitragen könnte, Dauer , ob Inn-oder Ausland, evtl. empfohlene Reiseart (Bahn usw.)
Für die Dauer einer Auslandsreise Wird KEIN KRANKENGELD gezahlt.
Diese Bescheinigung muss ca. 8 tage vor Reisebeginn bei KK vorliegen.
Außerdem muss Arbeitgeber informiert werden, damit Urlaubstagekonto entsprechend geändert wird.
Es darf keine Bevorzugung gegenüber arbeitenden Kollegen entstehen.
herzliche Grüße aus dem Hunsrück