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Alt 12.06.2007, 10:50
maryklar maryklar ist offline
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Standard AW: Flugreise:stört Portanlage?

meliur

Glück gehabt

Luna 76

Auskunft meines Sachbearbeiters bei der KK:

Der Arzt muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung(wir sind in Deutschland)
ausstellen.Daraus muss ersichtlich sein ob der Patient reisefähig ist ( ),die Reise zur Heilung beitragen könnte, Dauer , ob Inn-oder Ausland, evtl. empfohlene Reiseart (Bahn usw.)

Für die Dauer einer Auslandsreise Wird KEIN KRANKENGELD gezahlt.

Diese Bescheinigung muss ca. 8 tage vor Reisebeginn bei KK vorliegen.

Außerdem muss Arbeitgeber informiert werden, damit Urlaubstagekonto entsprechend geändert wird.

Es darf keine Bevorzugung gegenüber arbeitenden Kollegen entstehen.



herzliche Grüße aus dem Hunsrück
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nicht die Jahre im Leben zählen, sondern das Leben in den Jahren
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