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Alt 21.01.2003, 17:37
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard werden Taxikosten bezahlt?

Guten Tag liebe chris,

für die Fahrkostenübernahme gilt:
Übernommen werden "Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung..... Hierzu ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich"

und weiter heißt es in dem Beratungsblatt meiner Krankenkasse:

"Dabei wird der Betrag, der die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 13 Euro je einfache Fahrt übersteigt, ersetzt"

"Entstehen die Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie, fällt die Zuzahlung in Höhe von 13 Euro lediglich für die erste und letzte Fahrt der ambulanten Serienbehandlung an"

Dieses gilt meines Wissens bundesweit für alle Pflicht- und Ersatzkassen. Die BKKn sind Ersatzkassen.
Ob Deine Freundin die Zuzahlung überhaupt leisten muß hängt dann noch von ihrem Einkommen ab.
Wenn sie sonst von Zuzahlungen befreit ist, dann ist dieses auch frei.

Ich hoffe, ich konnte hiermit helfen.
Nachfragen gerne an meine e-mail.

Meine Kasse hatte damals alles wie beschrieben bezahlt.
Ich habe vom Krankenhaus ein Formblatt bekommen, daß bei jeder Behandlung abgestempelt worden ist und als Beleg für die KK gilt.
Noch ein Tip: Viele Taxiunternehmen rechnen mit den Krankenkassen direkt ab.
Das heißt, man braucht nicht jedesmal Bargeld in der Tasche haben.
Auch kann man einem bestimmten (netten) Fahrer oder Fahrerin bitten auch die nächste Tour zu übernehmen.

Wünsche Euch Alles Gute
Wolfgang

Das Merkblatt ist aktuell Stand 10/2002
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