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Alt 27.12.2012, 23:42
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Frage zu Krankentransport

Hallo Arsinoe,

Du hast doch DAS Krankenhaus gewählt, welches für Deine Behandlung das Beste war. Du bist zwar gehalten, das KH in Deiner Nähe zu wählen, Du bist aber auch gehalten die für Dich am besten geeignete Klinik zu suchen. Für Dich war eben diese Klinik die geignete. Du hast auch freie Arztwahl.
Ergebnis: Du hast meiner Meinung nach richtig gehandelt.
Da diese Geschichte wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung herausläuft, würde ich zwar Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, ggf. auch bei erneuter Ablehnung mit Klage drohen.
Hierzu bitte den Hausarzt bestätigen lassen, dass die Klinik die für Dich am geeigneteste war - sehr wichtig.
Das Geld holst Du Dir ohnehin zurück: Du musst wegen chronischer schwerer Krankheit nur 1% des Jahreseinkommens zuzahlen. Danach bist Du aufgrund der "Belastungsgrenze" von allen weiteren Zuzahlungen befreit.
Also ALLE Belege aufsummieren, Steuerpflichtiges Brutto Einkommen aus Steuerbescheid notieren an die KK schicken und Geld zurückfordern.

Außerdem würde ich das mit der Thrombose denen auf Brot schmieren und erklären, dass Du eine Schmerzensgeldklage prüfst.

mal sehen, was dann kommt.

Melde Dich bitte was draus wurde.

Schönen Gruß
Wolfgang



PS. Auf keinen Fall aufgeben!! Sozialgerichtsverfahren sind in der ersten Instanz Kosten frei. Nur Anwaltskosten.
Die TK müsste eigentlich zahlen - sieh unten Merkblattauszug der TK


Im Merkblatt meiner KK steht:

In welches KH sie gehen, entscheiden Sie mit ihrem Arzt selbst.
Voraussetzung ist: dass es sich um ein für die Behandlung ihrer Krankheit geeignetes Vertragskrankenhaus der Krankenkassen handelt.

Hinweis: Der Arzt soll auf der KH-Verordnung grundsätzlich die beiden nächterreichbaren geeigneten Krankenhäuser angeben.
Wählen Sie ein anderes, lassen Sie sich von der TK beraten.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (27.12.2012 um 23:46 Uhr) Grund: kleine Ergänzung
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