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Alt 21.12.2011, 21:54
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Lieber Superman!

Zitat:
und die sache ist wiso das so wenig ist nicht mal 400 euro sind das .
Mein Mutter hatt in Stadt Köln gearbeitet
Es gibt bei der Witwenrente einen Teil des Einkommens, der angerechnet wird. Dein Vater hat einen Freibetrag, der anrechnungsfrei bleibt, alles was darüber liegt, wird auf die Höhe der Witwenrente angerechnet. Deshalb kann es sein, dass er nur 400 Euro erhält.Leider enthält so mancher Bescheid Fehler, die dann auch die Höhe der Rente vermindern.

Zitat:
Was mich tierisch aufgeregt hatte war das damals vor 2 jahren die LVA behauptet hatt das meine Mutter Gesund sei und eine Tätigkeit ausüben Könne somit haben die Schwerbehinderten ausweis von 100% auf (80 %
herabgestuft , kann ich jetzt gerichtlich klage einreichen
Leider geschehen immer mal solche Entscheidungen der LVA,sie wollen jemanden arbeiten schicken, obwohl er eigentlich garnicht dazu in der Lage ist.
Der Gutachter im Referat für Schwerbehindertenrecht muss seine Entscheidung unabhängig von denen anderer Behörden treffen. Die Krankheit, durch welche, der Antragsteller am meisten beeinträchtigt ist, bestimmt die Höhe des Grades der Schwerbehinderung. Es gibt genaue Tabellen, wo man dies einsehen kann.

Gegen die Entscheidung eines Amtes kann man innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Wird einem Widerspruch nicht stattgegeben, steht dem Antragsteller der Klageweg offen, dies ist allerdings an bestimmte Fristen gebunden.

Deshalb wie Barbara schon schrieb, unbedingt beraten lassen!

Ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (21.12.2011 um 22:02 Uhr)
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