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Alt 18.09.2012, 03:15
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Vielleicht sollte man bei solchen Überlegungen (Witwen/Witwer-Rente) auch noch anmerken, dass es das sogenannte "Sterbevierteljahr" immer noch gibt.

Soll heißen: Auf Antrag(!) wird die bezogene Rente der/des Verstorbenen an den Ehegatten in VOLLER HÖHE weiter gezahlt.

Erst danach erfolgt die Neuberechnung.

LG
Norma

Geändert von Norma (18.09.2012 um 03:21 Uhr)
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