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Alt 04.10.2012, 07:34
Merschman Merschman ist offline
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Standard Meldung der Asbestose nach dem Tod

Hallo! Ich bin hier neu und hoffe,dass ich alles richtig mache..

Mein Vater ist am 03.09.2012 überraschend an einem Herzinfarkt gestorben. Eigentlich war sein Herz gesund... Aus diesem Grund hatten wir keine Zeit mehr, seine Asbestose zu Lebzeiten an die BG zu melden (Ich weiß, das es die Pflicht der Ärzte ist, dieses zu tun - allerdings wird es meistens einfach vergessen) . Das habe ich jetzt nachgeholt. Es hat sich dann auch vor 3 Tagen die zuständige BG gemeldet. Diese schickt uns am Ende des Monats zwei Mitarbeiter zum Gespräch vorbei.Dazu möchten sie jetzt alle Patientenunterlagen haben.
Besteht bei Anerkennung der Asbestose trotzdem ein Anspruch für meine Mutter auf Leistungen der BG? Worauf müssen wir achten? Hat der Hausarzt, der meinen Vater an die jeweiligen Fachärzte überwiesen hat, alle Unterlagen an einer Stelle gesammelt, oder muss ich die jeweiligen Fachärzte und Kliniken kontaktieren?

Vielen Dank & herzliche Grüße
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