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Alt 06.03.2012, 14:23
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Felix 67 Felix 67 ist offline
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Standard Krankengeldende/ Nahtlosigkeitsgeld/ Antrag EU Rente

Hallo,
ich lese schon seit beginn meiner erkrankung in diesem forum, finde mich in vielen beiträgen auch wieder und konnte manchen rat für mich nutzen.
zur zeit komme ich aber nicht weiter und hoffe mir kann aktuell jemand helfen.
am 08.05.12 läuft mein krankengeldanspruch aus.
ich habe mich im januar nach mitteilung von der krankenkasse auf der arbeitsagentur gemeldet, bin dort registriert. persönliche vorsprache soll ende märz anfang april erfolgen.
einen antrag auf eu rente habe ich bisher noch nicht gestellt, aber heute von der krankenkasse die aufforderung erhalten diese bis zum 14.05.12 zu beantragen.
im forum habe ich gelesen mich beim vdk zu befragen, was ich anfang februar auch getan habe und wo ich seit dem auch mitglied bin.
laut vdk soll ich erst mal noch keine eu rente beantragen, sondern nahtlosigkeitsgeld.
nahtlosigkeitsgeld bekomme ich aber nur wenn ich die eu rente beantragt habe oder arbeitsfähig bin, was ja zur zeit nicht der fall ist. laut bearbeiter der arbeitsagentur werde ich dem gutachter vorgestellt und der entscheidet dann, bzw die leistungsabteilung. wenn ich laut gutachter für einige stunden arbeitsfähig bin soll mein betrieb - ich stehe noch im arbeitsverhältnis- eine arbeit für mich finden. auf grund der erkrankung kann ich ja aber derzeit meinem arbeitgeber nicht zur verfügung stehen, wie soll der dann für mich eine arbeit finden? es ist weiterhin fraglich ob ich in meinen alten beruf jemals zurück kann auf grund der belastung, ist zur zeit noch nicht absehbar.

aus 2010 habe ich noch überstunden von ca einem 3/4 monatsgehalt und resturlaub von 5 tagen. der grundurlaub aus 2011 ist ja auch noch da.
nach rückfrage in der personalabteilung bleibt dieser für 2 jahre stehen und verfällt nach ablauf dieser zeit da ich ja ein ruhendes arbeitsverhältnis habe wenn ich eu rente oder alg beziehe. sollte ich nach ablauf der eu rente arbeitsfähig sein wird mir der angesammelte urlaub der letzten 2 jahre abgegolten. soweit so gut, rechnet mir die arbeitsagentur den noch ausstehenden urlaub mit an??? es wird ja im antrag danach gefragt??? könnte ich dann leistungen erst beziehen wenn dieser abgegolten ist, kommt da nun auch noch die sorge dazu das ich ab mai ohne geld dastehe weil ich ja noch urlaubsanspruch gegen meinen arbeitgeber habe, der mir den aber nicht in geld auszahlt, in freizeit nicht gewähren kann und darf da ich ja krank geschrieben bin???

hat einer von euch schon einen ähnlichen wertegang erlebt und kann mir seine erfahrungen mitteilen?

mich alles an, es reicht ebend nicht das man dieses schalentier an der backe hat... könnte es nicht einen knall geben und man würde morgen früh - spät oder nacht auf arbeit gehen und es geht alles seinen geregelten gang... ich will mein altes leben zurück!!! und nicht probleme über probleme wo jeder auf irgendeinem amt was anderes sagt, man sich als betroffener aus dem ganzen durcheinander eine linie raussuchen soll um ans ziel zu kommen.

vor einem jahr habe ich gedacht das ich jetzt schon längst wieder arbeite, aaaaaber manchmal kommt es anders als man denkt.
ich würde mich freuen wenn jemand über seine erfahrungen berichten könnte

glg felix
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