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Alt 13.03.2014, 19:00
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Liebe Renate,

das, was ich oben geschrieben habe, gilt für gesetzlich Versichterte. Wie das bei beihilfeberechtigten Personen - und insbesondere in Berlin - aussieht, weiß ich nicht. Weder in der Bundesbeihilfeverordnung samt Verwaltungsvorschriften noch in der Berliner Beihilfeverordnung taucht ein Begriff wie "onkologische Rehabilitation" oder "Rehabilitation nach Geschwulsterkrankungen" auf, der Grundlage der entsprechenden Sonderbehandlung in der Rentenversicherung ist. Ich habe auch keinen Verweis auf den entsprechenden versicherungsrechtlichen Paragraphen - §31 SGB VI und dessen Ausgestaltung durch die Vorschriften der Rentenversicherung - im Beihilfedickicht gefunden. Für gesetzlich Versicherte gilt aber auf jeden Fall strikt die Einjahresfrist - habe ich leider selbst so erfahren müssen. Du solltest dich also am besten mit deinem Dienstherrn bzw. Beihilfeträger in Verbindung setzen.
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