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Alt 09.08.2002, 12:45
Gast
 
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Standard ...bin so hilflos...

Hallo Ute!

Hol Dir die Unterschrift Deiner Ma, das ist bei uns halt leider mal so. Anderseits ja auch wieder gut, sonst könnte sich ja jeder als Angehöriger ausgeben und Info´s verlangen. Gibt ja leider auch genug ``neugierige Bekannte´´.
Zu den Unterlagen:
Soviel ich weiß, hat jeder Patient das Recht auf Einsicht in seine Unterlagen.Und mann kann auch Kopien verlangen. Wie das mit dem Rausgeben der Bilder ist, weiß ich leider nicht. Sind den alle Untersuchungen in dem jetzigen KH gemacht worden?
Bei meinem Schwiegervater haben wir die Bilder auch erst bei der Entlassung bekommen.Wir haben sie aber auch nicht vorher gebraucht, weil wir ja für diese Untersuchungen in diesem KH waren. Sie haben dann auch auf den Umschlag der Bilder draufgeschrieben: ``Bitte um Rückgabe´´.
Ob wir das tun, ist die andere Frage. So wie es jetzt aussieht, geht er sicher nicht mehr in dieses KH. Also warum sollten wir denen die Bilder zurückgeben.

Wegen dem Port kann ich Dir nur aus den Erfahrungen meiner Mutter (Sie hatte vor 3 Jahren Chemo wegen Brustkrebs) erzählen. Sie hatte auch keinen Port, bekam allerdings nur ca. alle 3-4 Wochen eine Chemo. Ihre Venen sind seitdem auch ganz schön kaputt.

Zu den Mistelspritzen, kann ich Dir nur raten, schau das Deine Ma sie bekommt. Frag Ihren Hausarzt danach. Die sind von der Kasse anerkannt und können sogar auf Rezept verordnet werden. Dazu findest Du auch jede Menge info im Internet. Wenn nicht kann ich Dir auch alles was ich darüber an Info habe per E-Mail schicken. Würde hier vielleicht etwas viel.
Mistelextrakte kommen heute vor allem als ergänzende Behandlungsmethode bei bösartigen Tumoren und bei Rheumaerkrankungen zum Einsatz.
Hier nur ein kleiner Auszug von dem was ich in meinen Unterlagen habe:
Wirkungen der Misteltherapie:
-Schmerzlinderung
-Linderung tumorbedingter Schmerzen
-Besserung der Lebensqualität
-Nach der Therapieeinstellung kann es zu einer Besserung des Allgemeinbefindens mit Zunahme der körperlichen Leistungsfähigkeit mit Appetitsteigerung und Gewichtszunahme kommen.
-Der Nachtschweiß lässt nach, Schlafstörungen bessern sich.
-Geringere Infektanfälligkeit.
-Steigerung der Initiativkraft
-Besserung der psychischen Befindlichkeit und Steigerung der Initiativkraft.
-Verzögerung des Tumorwachstums
-Verzögerung der Tumorwachstumsdynamik, in einzelnen Fällen auch Rückbildung von Tumoren ohne Beeinträchtigung des Wachstums der gesunden Gewebe.

Zum Pfegegeld und Pflegedienst:
Hab Dir hier auf die schnelle mal was zusammengestellt
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Hausarzt oder das Krankenhaus stellt eine "Verordnung häuslicher Krankenpflege" mit Dauer und Pflegeumfang aus.
Mit dieser Verordnung kann die Leistung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Es gibt folgende Leistungen:

Diese beiden könntet Ihr auf die schnelle bekommen
Häusliche Krankenpflege - gem. § 37.1 SGB V
Nach Verordnung des behandelnden Arztes, zur Verhinderung von stationärer Behandlung, werden medizinische und pflegerische sowie hauswirtschaftliche Leistungen für einen festgelegten Zeitraum erbracht. Diese Leistungen sind von der Krankenkasse genehmigungspflichtig.
Häusliche Krankenpflege - gem. § 37.2 SGB V
Nach vorliegender Verordnung des behandelnden Arztes werden medizinische Leistungen (z. B. Insulininjektionen, Verbandswechsel, Medikamentenüberwachung etc. ) erbracht.

Dieser gilt sobald Deine Ma eingestuft ist:
Pflegeversicherungsleistungen - gem. § 89 SGB XI
Im Rahmen der Pflegeversicherung werden nach vorliegender Einstufung in eine Pflegestufe durch die Pflegekasse Leistungen im Pflegebereich erbracht. (z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe bei Inkontinenzproblemen etc. ) Zusätzlich werden Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich angeboten

Pflegeversicherung im Überblick
Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wer pflegebedürftig ist und von seiner Pflegekasse bzw. vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in eine Pflegestufe eingestuft worden ist. Der MDK stuft nach den gesetzlichen Bestimmungen so ein:
Pflegestufe eins (erheblich pflegebedürftig) erhält, wer täglich mindestens 90 Minuten Hilfe benötigt, und zwar bei mindestens zwei Verrichtungen bei der Körperpflege, beim Essen oder Bewegen. Zusätzlich muß mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Sie bekommen Pflegegeld in Höhe von 400,-- DM, wenn Sie selbst Ihren Angehörigen pflegen oder Pflegesachleistung durch uns in Höhe von 750,-- DM.
Pflegestufe zwei (schwerpflegebedürftig) erhält, wer täglich mindestens 180 Minuten (3 Stunden) Hilfe braucht, bei der Körperpflege, beim Essen, beim Bewegen, und zwar mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten. Zusätzlich muß mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Sie bekommen Pflegegeld in Höhe von 800,-- DM, wenn Sie selbst Ihren Angehörigen pflegen oder Pflegesachleistung durch uns in Höhe von 1800,-- DM.
Pflegestufe drei (schwerstpflegebedürftig) erhält, wer täglich mindestens 300 Minuten (5 Stunden) Hilfe braucht bei der Körperpflege, beim Bewegen, beim Essen und bei dem diese Hilfe jederzeit, rund um die Uhr nötig werden kann. Sie bekommen Pflegegeld in Höhe von 1300,-- DM, wenn Sie selbst Ihren Angehörigen pflegen oder Pflegesachleistung durch uns in Höhe von 2800,-- DM.

Da findest Du die ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Pflegekasse:
http://www.qualitaetspraxen.de/patin...flegekasse.htm

Ich weiß ja leider nicht welcher Krankenkasse Deine Ma angehört, aber ich denke Du findest von jeder Krankenkasse Information im Internet.
Gib einfach bei der Suche ``Pflegekasse´´ ein.
Such Dir einen Pflegedienst und wende Dich dann direkt an den Hausarzt und die Krankenkasse Deiner Mutter. Eigentlich müßte Dir auch der Pflegedienst dabei behilflich sein. Wir machen das auf jeden Fall.

Hab Dir jetzt einen ganz schönen Roman geschrieben hoffe aber das bringt Dir was

Liebe Grüße Christel
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