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Alt 14.03.2007, 17:53
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit
Glückwunsch zur Bewilligung
oft ist das ganze wie ein Dunschgle.
Also mit dem Rentenbeginn:
Da gibt es mehrere Möglichkeiten und mehrere Fristen also kann man den Zeitpunkt auf Erkrankungsbeginn + X (die genaue Zahl weiß ich nicht) Monate festlegen, oder auf Rentenantrag +X Monate. Als ich in der Beratungsstelle war, sagte die Rentensachbearbeiterin mir, je früher der Rentenbeginn ist, desto besser (da dann die Schuljahre mehr/besser angerechnet werden) bei gleicher Beitragszahlung. Bei mir gäbe es max. einen Rentenunterschied von 80€..... also schon ne ganze Menge.
So kann es bei dir sein, dass dein Rentenbeginn vor Antragsstellung liegt, da man dich (mit der o.g. Monatsfrist) seit Erkrankungsbeginn für erwerbsgemindert hält.

So zu deiner anderen Frage. zurückzahlen muss man nichts (mein Kenntnisstand).
das höhere Kranken oder Arbeitslosengeld wird mit der Rente verrechnet. Alles was darüber liegt gilt dann als faktisch als Hinzuverdienst. ...

falls mein grippiger Kopf das noch hinbekommt: zur Krankenversicherung da ist es wie vorher auch die DRV zahlt die Hälfte...und da keine Krankengeldversicherung notwendig ist, und anscheinend deine Rente eher mau ist, ist es der Minimalbeitragssatz der Krankenkassen. Die beiträge werden (wenn du gesetzlich versichert bist) automatisch abgezogen und dir die Netto rente überwiesen. Falls du privat versichert bist bekommst du faktisch eine höhere Rente ausbezahlt nämlich den beitragssatz, den die DRV für die gesetzliche KV hätte zahlen müssen
ich hoffe du steigst durch
gruß
Barbara
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