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Alt 24.06.2005, 12:05
Gast
 
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Standard Schwerbehindertenausweis ohne G????

Hallo zusammen,

ich zitiere hier einmal aus dem Heft
Leistungen und sonstige Hilfen (Nachteilsausgleiche)
9. Auflage Stand 2003
Herausgeber:
Behörde für Soziales und Familie (Integrationsamt) Hamburg.
Bearbeitung:
Landschaftsverband Westphalen-Lippe (LWL)
-Integrationsamt- Münster

G
bedeutet "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr" (gehbehindert).
Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle oder Orientierungsstörungen.
Zitat Ende.

Es gibt noch das Merkzeichen "aG", das erhält man aber nur bei Amputationen beider Unterschenkel oder ähnlichen Behinderungen. (Hier spricht man von einem Bewegungsradius von 50 Metern).

Das ist das, was ich auf die Schnelle gefunden habe.
Vielleicht hilft es etwas weiter.

Alles Gute für Euch.
Wolfgang
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