Hallo,
ich würde der Vollständigkeithalber noch gerne ergänzen dass es anscheinend auch bei der privaten Berufunfähigkeitsversicherung Unterschiede gibt.
Meine BU zahlt wenn ich zu mindestens 50% berufsunfähig bin.
Meine Wiedereingliederung lief nur 4 Wochen, die ersten 2 Wochen war meine Arbeitszeit 3 Std/Tag (und damit weniger als 50% der Vollzeit), die zweiten 2 Wochen war meine Arbeitszeit 5 Std/Tag (und damit größer als 50% der Vollzeit). Meine BU war informiert (habe wöchentlich darauf hingewiesen
)
Sie hat mir aber für die kompletten 4 Wochen die Rente gezahlt
Grüße
Sandra