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Alt 14.03.2010, 10:39
Gérbû Gérbû ist offline
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Standard Krebs und das Beamtentum

Hallo,

ich stecke mitten in meinem Referendariat zum Lehrer und habe seit November letzten Jahres eine Hodenkrebserkrankung (Seminom, keine Metastasen) hinter mir. Mit der sich zur Ende neigenden Ausbildungszeit kommen bei mir die Fragen hoch wie es jetzt mit dieser Krankheitsgeschichte weiter geht, da ja eine Verbeamtung auf Lebenszeit in Reichweite rückt. Meine Fragen:
Ist eine Krebserkrankung anzeigepflichtig?
Welche Aussichten ergeben sich beim Antrag auf Schwerbehinderung (welcher Grad und ab welchen Grad ist es anzustreben?)
Ergeben sich Nachteile aus solch einem Antrag? (ist bspw. bei einer Antragsstellung die Erkrankung "öffentlich" kann also das Regierungspräsidium zu einer weiteren Amtsarztuntersuchung einladen?)
Was bedeutet es wenn die Diensttauglichkeit nur für eine bestimmte zeit (bei Schwerbehinderung) festgestellt wird? Ist die Verbeamtung auf Lebenszeit erst danach möglich? (Bin schon zu alt noch fünf Jahre zu warten, da flieg ich aus dem Zeitfenster...)

Herzlichen Dank
Gérbû
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