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Alt 16.02.2014, 21:39
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Arbeitslos melden?

Doch kann sie.

Auch wenn viele Informationen nicht bekannt sind, so kann auch bei Minijob-Entgelt eine Meldung beim Arbeitsamt zwecks Abklärung ALG I oder ALG II interessant sein. Und damit auch eine Meldung an die Rentenversicherung, die dann abklären muss, ob es zu Anrechnungszeiten kommt, obwohl keine Beiträge (?) zur RV gezahlt wurden. Auch ist abzuklären, ob sie nun familienversichert ist oder eine eigenständige Krankenversicherung abzudecken hat, hier also ein Zuschuss seitens der Arbeitsagentur beantragt werden kann. Und all das bekommt man erst ab Antragstellung, ggf. rückwirkend zum Monatsersten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_5497...erung-Nav.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2564...rung-Alg2.html

http://www.deutsche-rentenversicheru...nat_zaehlt.pdf

Rumpel, die Infos sind einfach zu wenig. Und selbst wenn, ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann können wir hier eh nicht abdecken. Dazu gibt es zuviele Änderungen in den letzten Jahren in allen Versicherungssparten. Ansonsten hat Elisabeth1900 die Vorgehensweise beschrieben. Krankmeldung und Befunde mitnehmen. Wobei, sich mir noch die Frage stellt, ob das Arbeitverhältnis ruht oder beendet ist.
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