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Alt 10.01.2003, 12:09
Gast
 
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Standard Problem / Gedanken

Liebe Bo,
nur noch ganz schnell zu Deinen "praktischen " Problemen. Ich habe nicht mitbekommen WANN Dein Mann verstorben ist. Wenn Du noch innerhalb der 6 Wochen NACH Kenntnis seines Todes bist, kannst Du sein Erbe ablehnen und dürftest dann eigentlich auch nicht für seine Schulden aufkommen müssen. Näheres kann Dir aber kostenlos ein Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht bzw Nachlassgericht sagen!
Liebe Grüße und alles Gute, Nadine
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