Einzelnen Beitrag anzeigen
  #60  
Alt 25.08.2008, 22:20
flautine flautine ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.053
Standard AW: NHL Malt Lymphom Magen / Darm ohne Helicobakter

Hallo Speedy,

hier schreibt jetzt mal mein Männe direkt, da ich das eh nicht so verständlich rüberbringen könnte:

Generell kann ich natürlich nicht einschätzen, ob Deine Chancen, früher wieder in den Beruf einzusteigen, tatsächlich so schlecht sind. Gesetzestext ist, dass Du mit hinreichender Behinderung nur dann gekündigt werden kannst, wenn das Integrationsamt dem zustimmt und der Arbeitgeber auch einer Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, die Ärzte, Patientin und Krankenkasse wollen, zustimmen muss. Das ist natürlich nicht in jedem Kontext so nett einzuklagen, aber zumindest solltest Du Deine Situation mal zum Integrationsamt (das sollte die Behörde sein, die den Behindertenausweis ausgestellt hat) tragen und die nach Ihrer Einschätzung fragen. Danach musst Du Dich jedenfalls, wenn Deine Ärzte und Du der Meinung sind, es könnte jetzt losgehen, nicht bis Februar "hinhalten lassen".

Auf der anderen Seite ist das Ende des Krankengeldbezugs ja nicht der Tag, an dem Du Arbeitslosengeld II beantragen musst. Nach der Vita vermute ich stark, dass Du einen Anspruch auf min. 12 Monate Arbeitslosengeld hast. Für Leute wie uns gibt es eine besondere Regelung (§125 SGB III, "Nahtlosigkeitsverfahren"), nach der die Arbeitsfähigkeit fingiert wird, solange die Rentenversicherung nicht darüber entschieden hat, wie es weitergeht. Wenn also die Krankenkasse sagt, es gebe kein Geld mehr, beantragt man Arbeitslosengeld unter Hinweis auf obigen Paragraphen, und lässt die eigenen Ärzte den Ärzten der Agentur für Arbeit bestätigen, dass man "über sechs Monate, aber voraussichtlich nicht dauerhaft" nicht einmal 15 Stunden die Woche arbeiten kann. Die Agentur für Arbeit muss Dich dann irgendwann zwingen, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, aber bis der abschließend bearbeitet ist, bekommst Du Arbeitslosengeld, was auch nicht von Dir zurückgezahlt werden muss, wenn die Rentenversicherung rückwirkend eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt. EU-Renten sind übrigens befristet - im Regelfall auf drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Soweit mein Mann, jetzt schreibt wieder flautine! Ist schon alles ein ziemlicher Dschungel mit den ganzen Finanzen - ich hoffe, Du steigst durch!

Liebe Grüße
flautine
__________________
Mein Mann hatte diffus großzelliges T-Zell-reiches B-Zell-Lymphom, Stadium IIIB
8 Zyklen R-CHOP ab März 07
August 07 Rezidiv
Dezember 07 BEAM-Hochdosischemo mit anschließender autologer Stammzelltransplantation
08. April 08 allogene Stammzelltransplantation
03. Juli 08 REMISSION

Juli 2014: 6 Jahre Remission!
Mit Zitat antworten