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Alt 27.10.2012, 00:50
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?

Hallo Thomas,

meine Frau hat damals für mich den Antrag ausgefüllt, als ich noch auf dem OP Tisch lag, denn in Hamburg ist es in der Regel son, dass die Anerkennung der Behinderung ab Antragstellung gilt.
Abweichungen werden in den unterschiedlichen Behörden auch unterschiedlich behandelt.
Bei mir war es so, dass ich die ersten 5 Jahre 80 % GDB hatte, nach 5 Jahren wurde ich wegen der "Heilung" auf 50 zurückgestuft.
Meine eigentliche Behinderung, Loch im Kehlkopf und fehlendes Stimmband, hat sich jedoch nicht verändert.
Soll heißen, nach 5 Jahren wird von Amts wegen, die Behinderung neu geprüft - und das meist nach Aktenlage.

Aber auf jeden Fall beantragen und versuchen, wenn nicht das erwünschte Ergebnis kommt, hilft oft ein (begründeter) Widerspruch.
Es ist für den Bearbeiter einfacher einem Widerspruch stattzugeben, als viel Arbeit zu haben und trotzdem dem "Behinderten" Recht geben zu müssen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg
Wolfgang
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