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Alt 25.06.2009, 21:14
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Ausgesteuert- ALG abgelehnt

Hallo Yvi,

was der medizinische Dienst damit zu tun hat, verstehe ich nicht.
Der Bezug von Krankengeld ist im SGB V § 48 geregelt.

Der medizinische Dienst hat ganz andere Aufgaben, siehe SGB V § 275.
(Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html )


Die Aufgaben des medizinischen Dienstes der Krankenkassen sind auch auf der HP des mdk beschrieben
(Link des mdk: http://www.mdk.de/317.htm )

Lass Dir vorher, morgen oder Montag von der Krankenkasse erklären, warum der mdk eingeschaltet wurde. (Evtl. frag auch Deinen Arzt.)

Alles Liebe
Wolfgang
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