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Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid
Hallo
Ich habe meine Reha zum 21.9 vorerst für 3 Wochen bewilligt bekommen. Nun kam heute ein Aufhebungsbescheid des ALG I des AA. Zitat... "die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem.§117 SGB III wird ab 21.09.2011 aufgehoben. Grund:Beginn einer Reha-Maßnahme mit Anspruch auf Übergangsgeld. Rechtsgrundlage ist § 142 Abs. 1 Nr2 des Dritten Buches SGB(SGB III) und §48 Abs. 1 S 2. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m § 330 Abs. 3 SGB III ." Weis garnicht wie das verstehen soll?Heißt das,ich muß nach der Reha wieder das ALG I neubeantragen? Die Reha mußte ich ja im Auftrag des AA stellen,bei einer Ablehnung durch die RV,wäre dieser Reha-Antrag automatisch in ein Rentenantrag um gewandelt worden. LG |
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