#1
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Kostenerstattung
Hallo, ich habe ein Problem. Ich wohne in Hamburg und fahre zur Chemotherapie in eine ca 25 km entfernte Kleinstadt. Die Krankenkasse weigert sich irgendwelche Fahrtkosten zu ertatten. Die DAK sagt , ich könnte die Chemo ja in Hamburg machen. Das nächste Problem ist die Strahlentherapie, die im Mai beginnen wird. Da zahlen die sicher auch nichts.
Was kann ich tun? |
#2
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AW: Kostenerstattung
Hallo Maria
Um eine genaue Antwort zubekommen, würde ich im Internet auf die Seite von deiner Krankenkasse gehen oder Sozialgesetze. de (fünftes Buch-Inhalt). Dauert etwas länger, aber dort stehen Richtlinien wonach Sie sich Richten müßen. Wenn du die Antworten hast, würde ich mich mit dem zur Zeit behandelnen Arzt/in Unterhalten, über einen Verbleib am jetzigen Behandlungsort Sprechen. (Wohlbefinden,Umstellung des Arzt-Mitarbeiterstabes, Vertauen.. usw -Ideen gefragt) Dein Arzt/in können & haben in dieser Richtung einen viel Größen Spielraum. Ich glaub, auch deine KK hat gewisse Fahrtkosten Verpflichtungen, da dies in meiner auch Verankert ist. Viel Gesundheit Oschi |
#3
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AW: Kostenerstattung
Hallo Oschi !
bin auch bei der DAK und bekomme jede Fahrt nach Heidelberg erstattet.Dies sind ca. 30 km von meinen Ort aus.Anders käme ich garnicht wie mit Taxi zur Chemo. Du brauchst einen Transportschein auf Serie hat jeder Arzt diesenlest du ausfüllen beim Arzt der Chemo macht dann reichst du es ein bei der kasse und dann müßen sie dir die Fahrten genehmigen .Die KK bietet es doch auch im Program an.Erkundige dich noch mal genau. LG Manuela |
#4
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AW: Kostenerstattung
Hallo Oschi,
Du brauchst von Deinem Arzt eine Bescheiniging das diese Behandlung nur dort ausgeführt werden kann,bei meinem Mann er fährt jeden Tag es sind HIN/Rückf.80Km mit dem Taxi, weil er eine Bestrahlung/Chemo-Therapie bekommt. Die Krankenkasse wollte das er es in der Nähe macht,ging aber nicht da es dort diese Behandlung nicht gibt.Mit dem schreiben vom Artz war es kein Problem. Aber die Zuzahlung ist auch nicht ohne,habe mal im Threat Fahrtkosten geschrieben.Ab 2006 gelten neue Bestimmungen. Hoffe Dir geholfen zu haben. L.G. Maus(Anita) |
#5
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AW: Kostenerstattung
Hallo Maria,
es ist richtig: die Kassen müssen im Zuge wirtschaftlichen Denkens und HAndens Fahrtkosten nur bis zum nächstgelegenen Behandler zahlen. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum sie weitere Strecken aus unser aller Kassenbeiträge finanzieren sollte, wenn es einen näheren Behandlungort gibt. Nach meiner Erfahrung kann auch ein Arzt keine ärztliche Begründung für die weitere Strecke anführen. Die Wahl ist die persönlcihe Entscheidung des Patienten und liegt in deren Verantwortung. MAnchmal zieht als Begründung die Teilnahme an einer Studie, die nur in der weiterentfernten Behandlungsstätte durchgeführt wird. Aber Vorsicht: in diesem Fall gibt es großen Streß mit den KAssen, da sie Studienfahrten überhaupt nicht bezahlen müssen, sondern zu recht von den Pharmafirmen erstattet werden müssen. Eine ärztliche Bescheinigung, dass die Behandlung nur dort gemacht werden kann ist in Deinem Fall abwegig, denn Du schreibst ja von einer näher gelegenen Möglichkeit. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#6
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AW: Kostenerstattung
Hallo Maria,
kann das von Birgit kann ich nicht so stehen lassen. Das krankenhaus welches die erste Diagnose bei meinem Mann stellte, versorgt die Patienten auch mit Bestrahlungen und Chemo. Wir erkundigten uns noch woanders und dort sind die Bestrahlungen anders und besser da dort Bessere Methoden angewand werden,dies bestätigte uns unser Arzt,wir gingen persönlich zur Krankenkasse und erklärten das der Sachbearbeiterin mit dem Schreiben vom Arzt. Es wurde genehmigt.Soviel ich gehört habe dürfen einem Behandlungen welche bessere Chancen bieten einem nicht verwehrt werden,auch wenn Du in ein Studienprogramm kommst,man ist ja kein Probant. Viele Grüsse Anita |
#7
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AW: Kostenerstattung
Hallo Ihr Lieben,
ich bin während der ersten 4 Chemos noch mit dem eigenen PKW zur Chemo gefahren. Ich bekam eine Km-Pauschale, abzüglich 5 € pro Fahrt. Später musste ich mit einem Krankentransport gefahren werden, den ich mir zuvor von der KK (AOK) bewilligen ließ. (Ging übrigens sehr kurzfristig). Für die Fahrten mit dem Krankentransport musste ich ebenfalls eine Eigenbeteiligung in Höhe von 5 € pro Fahrt entrichten. Liebe Grüße floh
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Gruß floh |
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