#1
|
|||
|
|||
Rentenbeginn selbst bestimmen...??
Hallo Ihr lieben Frauen
Endlich.......habe ich meinen Bescheid bekommen. Voll und auf Zeit. Allerdings soll ich bestimmen, ab wann die Rente laufen soll. Entweder ab 01.06. letzten Jahres (weil da die AHB war und somit nicht "erfolgreich" war) oder ab dem Monat des Rentenantrages (in meinem Fall 01.03.o6). Wer weiß, wie lange "auf Zeit" ist. Ist das unterschiedlich lang??? Welche Vor- bzw. Nachteile hat Rentenbeginn ab 01.06.05 oder 01.03.06 Das ich dann etwas 3/4 Jahr weniger Laufzeit hätte ist mir klar. Würde die BfA dieses besagte 3/4 Jahr der Krankenkasse "zurückbezahlen" (ich hatte die längste Krankengeldzahlung = 78 Wochen). Was muß ich noch beachten? Viele von Euch haben ja schon lange Erfahrung........... Es wäre schön, wenn Ihr mir antwortet. Hilfe untereinander ist ja wichtig............ Es grüßt Euch alle louma |
#2
|
|||
|
|||
AW: Rentenbeginn selbst bestimmen...??
Hallo Loulilein,
ich hatte erst einmal abgewartet, ob sich jemand auf deine Zeilen meldet. Schade, dass niemand etwas drüber sagen kann. Mir ging es nämlich genau so, wie dir. Ich habe ankreuzen können, ob als Beginn der 1.2.05 (Antrag der Reha) oder den 1.11.05 (Antrag der Rente), gelten soll. Nach Nachfrage bei der Rentenberatungsstelle, sagte man mir, ich soll den früheren Termin nehmen. Es würde nur in einigen Fällen (steuerlich) günstiger sein, den späteren Termin zu wählen. So habe ich den 1.2.05 gewählt und bin gespannt, wieviel Rente es überhaupt sein wird, ob es eine Nachzahlung gibt und wenn, ab wann. Da meine Rente auf Dauer bewilligt ist, kann ich dir zur Rente auf Zeit leider nichts sagen. Auf jeden Fall ist sie erst mal bewilligt und da sollten wir beide uns freuen. Alles Gute für dich, Ina |
#3
|
|||
|
|||
AW: Rentenbeginn selbst bestimmen...??
hallo, das Beste ist, du gehst mal zu einem Steuerberater.
Bei mir fällt z.B. durch den frühen Rentenbeginn eine Betriebsrente weg. Da fehlen mir nämlich ein paar Monate und das macht sich dann doch bemerkbar. Sollte dein Krankengeld höher sein als die Rente, das ist kein Problem, der "überzahlte" Betrag muss nicht(!) zurückgezahlt werden. lg clara P.S. Halt, da fällt mir noch was ein. Irgendetwas hat sich mit Rentenbeginn ab Jan 06 geändert ??? Ich meine ich habe hier im Forum was dazu gelesen. Aber das kannst du bei der Rentenversicherung bzw beim Versicherungsältesten erfragen |
#4
|
|||
|
|||
AW: Rentenbeginn selbst bestimmen...??
Hallo Mareille,
also ich mußte definitiv nichts zurückzahlen, obwohl mein Krankengeld empfindlich über der Rentenzahlung lag. Lg clara |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|