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Gutachten für eigene Unterlagen
Einen schönen sonnigen guten Morgen!
Ich hatte ja im März meinen Gutachtetermin und möchte nun mein Gutachten für meine eigenen Unterlagen beantragen.Hat das schon jemand gemacht und kann mit einige Tipps geben, ob dies problemlos geht?Ich hätte ein formloses Schreiben dahingeschickt.Da ich in Bayern wohne, wollte ich es nach München schicken an die DRV,aber nach einem Telefonat sagten die mir,es wäre schon alles in Berlin.Heißt das jetzt,es ist schon entschieden oder wird in München nur "gesammelt" und in Berlin entschieden?Vielen Dank für eure Hilfe reni |
#2
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AW: Gutachten für eigene Unterlagen
Hallo reni
ich habe Akteneinsicht über den Sozialverband angefordert und das Gutachten erhalten. Ruf einfach die DRV an und dann bekommt meist dein Arzt oder Anwalt das Gutachten. Barbara |
#3
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AW: Gutachten für eigene Unterlagen
Vielen Dank für eure Antworten.Ich wollte es auch erst tel.beantragen,da wurde mir aber gesagt,das es nur schriftlich geht.Also werde ich es mal so probieren.Wie lange hat es bei euch gedauert bis das Gutachten da war?Vielen lieben Dank
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#4
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AW: Gutachten für eigene Unterlagen
Hallo, Reni !
Streng genommen hätte das Gutachten von Anfang an direkt an Dich geschickt werden müssen. Wenn Du magst, kannst Du Dir hier meinen Beitrag zu dem Thema durchlesen.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#5
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AW: Gutachten für eigene Unterlagen
Hallo Reni,
habe meine beiden Gutachten telefonisch in Berlin angefordert. Dauerte ca. 1 Woche, bis diese mit der Bitte um Rückgabe bei mir eintrafen. Habe sie dann übers Fax kopiert und am nächsten Tag per Einschreiben wieder zurückgeschickt. Vielleicht kommt es auch ein wenig auf den Inhalt an? LG Birgit |
#6
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AW: Gutachten für eigene Unterlagen
Hallo Reni
ich habe nun auch das letze Gutachten telefonisch bestellt, muss allerdings warten, da meine Renteakte in der leistungsabteilung wegen der Nachzahlungsverrechnung ist. Bekomme sie, wenn die Akte beim Sachverständigen ist, zugestellt (das Gutachten). gruß Barbaera |
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