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Recht auf Arztbriefe?
Hallo,
mein Vati ist am 30.03. an BSDK nach langen Kampf verstorben. Ich habe bzw. hatte eine Vorsorgevollmacht. Ich würde gerne eine Kopie von den letzten Entlassungsbriefen ( als er in der Klinik war ) vom Hausarzt mir holen. Nun meine Frage : Kann der Hausarzt es verweigern oder steht es mir rechtlich zu ? Bekommt man diese auch evt. von der Klinik wo er lag? Wäre schön wenn jemand sich da auskennt. ( Möchte die Berichte nur für Private Zwecke habe, ist für mich eine Art Trauerbewältigung!) Danke für Eure Antworten, liebe Grüsse DianaSusann. Geändert von DianaSusann (06.12.2007 um 14:05 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#2
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AW: Recht auf Arztbriefe?
Hallo DianaSusann!
Mein herzliches Beileid zum Tod Deines Vaters. Nun zu Deiner Frage. Geh einfach zum Hausarzt und frage ihn nach den Unterlagen - normalerweise dürftest Du keine Probleme haben sie zu bekommen. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, dann erkläre ihm, warum Du sie haben möchtest. Jeder hat das Recht auf Kopien der Unterlagen und Untersuchungsergebnisse. Zumindest ist mir nichts anderes bekannt. Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft Christine
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Da wo ich bin ist oben! |
#3
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AW: Recht auf Arztbriefe?
hallo DianaSusann,
erst einmal mein beileid zum Tod deines vaters ich denke dass es kein problem sein dürfte. Ich forder auch immer alle Unterlagen also auch Narkoseprotokolle und Op Berichte an. Damit ich sie schneller bekomme, schreibe ich immer (und bis jetzt war dem wirklich so) dass ich keine rechtlichen Schritte verfolge. Da du im Besitz der Vollmacht bist, dürfte das kleine Problem der Schweigepflicht vom Tisch sein. Die Schweigepflicht ist das einzige, was Probleme machen könnte, aber du hast ja die Vollmacht. Barbara |
#4
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AW: Recht auf Arztbriefe?
Liebe Christine und liebe Barbara,
danke für Eure lieben Zeilen. Bei mir ist es einwenig schwierig an die Unterlagen ran zu kommen, da der Hausarzt ein Verwander von mir ist. Er meinte, er könnte die Unterlagen mir nicht geben und was ich damit noch wölle!? So mach dem Motto, dein Vati ist doch Tod! Vielleicht hat er ein schlechtes Gewissen oder Angst ich würde ihm was noch vorwerfen!? Ich habe keine Ahnung warum er sich da so quer stellt! Ich kann es nicht verstehen, vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit? Hat jemand damit Erfahrung? Liebe Grüsse DianaSusann Geändert von DianaSusann (06.12.2007 um 14:07 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#5
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AW: Recht auf Arztbriefe?
Hallo,
ich habe meine Befunde und Berichte nachträglich vom Krankenhaus angefordert,war problemlos. Ruf im Krankenhaus an,laß dich mit dem Archiv verbinden,und frag nach ob du persönlich kommen sollst oder ob es so geht.Mir haben sie die Unterlagen so geschickt. Alles gute. Leni |
#6
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AW: Recht auf Arztbriefe?
hallo ihr lieben
erstmal mein herzliches beileid, habe ein ähnliches problem, vieleicht wisst ihr ja rat. also ich hatte vor 5 jahren lymphknotenkrebs so möchte jetzt meinen frauenarzt wechseln nach 15 jahren weil termine über ein jahr vergeben hallo. jetzt habe ich einen neuen und will von der alten meine krankenakte haben sie sagen aber das geht nicht würden sie nicht machen die krankenakte rausgeben nur den letzten abstrich, ich finde es sehr merkwürdig darf man das eigentlich. für antworten wäre ich sehr dankbar.und diane lasse dich nicht unterkriegen. rockie |
#7
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AW: Recht auf Arztbriefe?
Hallo Rockshaver,
dies habe ich gefunden: Zitat:
Weiterhin: Zitat:
Anhe edit by Mod: Hallo, Anhe ! Meines Wissens nach müsse Quellenangaben lt. Urheberrecht verlinkt sein. Deshalb habe ich Deinen Beitrag leicht geändert. Die kopierten Texte habe ich zur besseren Übersicht als Zitat gesetzt. Vielen Dank für Dein Verständnis. Viele Grüße, Julie
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Geändert von Julie C. (01.06.2007 um 21:01 Uhr) Grund: Ich habe die kopierten Texte als Zitat gesetzt und die Quellenangabe lt. Urhebergesetz verlinkt |
#8
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AW: Recht auf Arztbriefe?
hallo ahne
danke das hat mir sehr weitergeholfen vielen dank habe mir es notiert und werde dem entsprechend handeln. danke rockie |
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AW: Recht auf Arztbriefe?
Hallo,
ich hätte mit den Archiv von der Klinik telefoniert und die sagten mir das ich alleine mit der Vorsorgevollmacht nichts erreichen werde zwecks Entlassungsbericht. Die Klinik gibt nur Unterlagen heraus, wenn das alles über den Hausarzt läuft!! Also nützt mir die Vorsorgevollmacht überhaupt nichts an die Krankenunterlagen ranzukommen! Ich kann das alles nicht verstehen! Es muss doch auch einen anderen Weg geben außer über den Hausarzt! |
#10
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AW: Recht auf Arztbriefe?
Liebe Diana
wir hatten auch mal Probleme mit der Herausgabe von Befunden, was allerdings meinen Mann betraf. "Fackle" nicht lange herum, nimmt dir einen Anwalt der auf Arztrecht spezialisiert ist. wir hatten die Unterlagen dann 2 Tage !!! später, nachdem der Rechtsanwalt rechtliche Aufklärung bei dem "Verweigerer" betrieb. du musst Dich doch nicht selbst damit herumärgern! Dafür gibt es absolute Fachleute......... Gruss Christine |
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