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#1
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Austellung von Rezepten von Kurärtzten
Hallo,welche möglichkeiten habe ich gegen Ärtzte vorzugehen die ein Rezept verweigern auszustellen.
Folgender Fall meine Frau ist in einer Kureinrichtung hätte Herceptin benötigt die Ärtzte haben Ihr das Recept aber verweigert.Meine Anruf in der Einrichtung wo ich nur wissen wollte warum das der Fall ist hat bewirkt das eine Verlängerung die schon genehmigt worden ist zurückgenommen wurde.Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Patient wenn der Artzt das Recept verweigert. Gruss Willy |
#2
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AW: Austellung von Rezepten von Kurärtzten
hallo willy!
wieso benötigt deine frau ein rezept? ich kenne das so, das die erforderlichen medis in kleinen mengen von der einrichtung abgegeben werden und wenn nachschub erforderlich ist, man wieder eine bestimmte menge ausgehändigt bekommt. dafür ist aber ja kein rezept erforderlich. oder verweigert die reha-einrichtung grundsätzlich die abgabe von medis??? |
#3
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AW: Austellung von Rezepten von Kurärtzten
Hallo Willy,
das Problem kenne ich. Die Reha ist zur Widerherstellung der Frau gedacht. Hierfür erhält die Einrichtung von der Rentenversicherung eine Fallpauschel, in der auch Medikamente und Hilfsmittel für dort auftretende Probleme gedacht sind. das heissz, die Behandlung im KH ist soweit abgeschlossen. Chemotherapien oder ähnliche Behandlungen sind darin nicht enthalten. Unsere Lösung: Der Arzt des Krankenhauses, (Onkologe) schreibt Rezept über die Medikamente . Die muss dann die Krankenkasse übernehmen. Der Arzt der Rehaeinrichtung ist bereit, sorgt richtige Gabe zu sorgen. Dies sollte möglich sein, wenn man freundlich anfragt und ein ordentlicher Arzt vorhanden ist. Wir hatten keine Probleme. Euch alles Gute M. |
#4
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AW: Austellung von Rezepten von Kurärtzten
Es ist, obwohl es häufig gemacht wird, nicht korrekt, ein Rezept vom Onkologen oder der Akutklinik ausfertigen zu lassen. Löst die Reha-Klinik das Rezept ein, so entsteht ein Regressanspruch der Krankenkasse gegenüber der Reha-Klinik. Die Reha-Klinik muss dann die Kosten für das Medikament der Krankenkasse zurückerstatten. Derartige Fälle sind in Baden-Württemberg bekannt geworden. Dies führt zum Teil dazu, dass Patientinnen, die Herceptin erhalten müssen, von einigen Kliniken nicht aufgenommen werden. In Nordrhein-Westfalen hat die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW (Bochum) eine Regelung hierfür gefunden. Reha-Kliniken in NRW haben daher mit teuren Krebsmedikamenten weniger Probleme als Reha-Kliniken in anderen Bundesländern.
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