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#1
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Verschreibung onkologischer Präparate
Hallo,
wir haben folgendes Problem: Meine Tochter wird wegen eines Gehirntumors mit einer Chemo in Tablettenform (Temodal) behandelt. Nach ein paar Tagen stationär, wird sie nun ambulant vom Uniklinikum, Kinderkrebsstation, behandelt. Die Hausärztin meinte, sie müsse sich erst bei der Krankenkasse (BKK aktiv) rückversichern, ob sie das sehr teure Medikament verschreiben dürfe. Von der Krankenkasse erfuhr sie, dass nur eine Onkologe das Rezept ausstellen dürfe. Der Leiter der Kinderkrebsstation sagte mir aber, dass der Hausarzt jedes Medikament verschreiben dürfe, er müsse nur in einem Satz an die Krankenkasse bescheinigen, dass das Medikament zwingend notwendig sei. Dann würde es auch sein Budget nicht belasten. Der Professor muss es eigentlich wissen, denn er hat ja tagtäglich damit zu tun - ich muss es nur irgendwie der Krankenkasse klar machen. Gibt es irgendwelche genauen Vorschriften, über die man sich schlau machen kann. Es kann doch nicht sein, dass ich mit meiner Tochter jetzt zu einem Onkologen muss, obwohl sie von den Unikliniken betreut wird. Und der Onkologe wird wohl auch die Stirn runzeln, wenn wir kommen, nur um ein Rezept zu fordern...Als ob man mit der Erkrankung nicht genug belastet wäre. Hat jemand einen Tipp für uns? Im Voraus Danke ramaya |
#2
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AW: Verschreibung onkologischer Präparate
Hallo, Ramaya !
Fakt ist, dass die Onkologen ein vielfach höheres Budget zur Verfügung haben als die Hausärzte. Ich bekomme monatlich Faslodex (AHT - Therapie bei Brustkrebs). Das kostet im Monat 600,-- EURO. Mein Hausarzt verschreibt es aus obigen Gründen auch nicht, ebenso der Gynäkologe nicht. Ich muss also auch 1 x monatlich zum Onkologen. Dieser erklärte mir dann, dass eben Onkologen das 10.000 - fache Budget eines Hausarztes haben (man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen). Wenn man aber bedenkt, wie teuer eine Chemo für jeden einzelnen Patienten ist und diese immer mehr ambulant durchgeführt werden, ist das schon nachvollziehbar. Also hat Deine KK Recht - ab zum Onkologen. Alles Gute für Deine Tochter und Dich. LG Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#3
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AW: Verschreibung onkologischer Präparate
Hallo Ramaya,
wieso schreibt es dir der Arzt in der Uniklinik nicht auf? Schließlich wird das Medikament von denen verordnet und ihr seid ja auch ambulant dort in Behandlung. Ich wurde jahrelang in der Uni Köln behandelt und meine Medis wurde immer von der Klinik (Onkologie, Gynäkologie) aufgeschrieben. Seit 2 Jahren werde ich nun ambulant in einer Strahlenklinik behandelt und auch von dieser Klinik werden mir immer die Rezepte für meine Bisphosphonate und Xeloda-Chemotabletten, sowie Mittel gegen alle Nebenwirkungen (Übelkeit, Magenschmerzen), sowie meine Schmerzmittel die ich brauche, verordnet. Ich wurde noch nie zu einem Hausarzt dafür geschickt. Die Kinderklinik verordnet diese Medikation und somit sollen sie dir die Mittel auch aufschreiben. Du hast dann mit Sicherheit auch keine Probleme mit der Krankenkasse. Gruß Rubbelmaus |
#4
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AW: Verschreibung onkologischer Präparate
Der Leiter der Kinderkrebsstation hat recht, der Hausarzt kann die Mittel problemlos verschreiben, ich praktiziere das schon jahrelang ohne Probleme. Übrigens sind dann diese Mittel und Patienten außerhalb seines normalen Haushaltsbudged. Ich finde es auch selbstverständlich dass sich ein Hausarzt um diese Dinge kümmert, für jede (bei mir regelmäßig notwendige) Blutkontrolle in die (auswärts liegende) Klinik zu fahren wäre ja wohl doch sehr aufwändig. Dass sich hier ein Hausarzt weigert finde ich schon erstaunlich...
Gruß Thomas |
#5
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AW: Verschreibung onkologischer Präparate
Hallo ramaya,
leider ist das so, leide unter Borbus Bechterew und bekomme alle vier Wochen eine Remicadeinfusion die ca. 2.500€ kostet. Früher konnte mir der Hausarzt die Überweisung zur Infusion ausstellen, heute muß ich er zum HA mir eine Überweisung zum Rheumatologen holen und bekomme dann mein Infusion. Warum auf einmal die Fachäzte bei einer manifestierten Krankheit dazwischen geschaltet werden,weiss weder mein HA der davon überhaupt nichts wuste noch ich. Durch diese neue Verordnung, wer immer die sich aus ausgedacht hat, werden die Krankenkassen doch nur noch mehr belastet. Da ich noch voll Erwerbsfähig bin trotz GbB100 und den Merkzeichen "B" und "G", ist es immer ein Drama bis man die ganzen Überweisungen zusammen hat. In der Klinik in der ich die Infusionen erhalte haben auch selbst die Oberärtze nur mit dem Kopf geschüttelt. Also Du kommst nicht drum rum; das Medikment muss Dir ein Onkolge verschreiben, der Verdienst dann auch noch einmal daran. Das war eine sehr gute Gesundheitsreform die unsere Regierung da zusammengepflastert hat. Ohne Sinn und Verstand. Alles Liebe und Gute Wolfgang |
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