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#1
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Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo !
Wer von Euch hat schon mal Klage gegen den Ablehnungsbescheid, bzgl. der Herabstufung des GdB eingereicht ? Mein Einspruch ist abgelehnt worden und nun überlege ich, ob ich evtl. dagegen klage. Aus Gesprächen mit anderen Betroffenen weiß ich, daß es viel an dem Ermessen der einzelnen Sachbearbeitern im Versorgungsamt liegt. Einige haben gegen den Bescheid zwar geklagt, aber das sind endlos lange Verfahren, d.h. es dauert ewig bis es zu einer Verhandlung kommt. Wie sind Eure Erfahrungen ? Wie ist wohl die Aussicht auf einen Erfolg ? Liebe und neugierige Grüße Amazona |
#2
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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Amazona!
Als ich meinen Ausweis bekam sagte mir der Sachbearbeiter folgendes: Wenn die 5 Jahre abgelaufen sind und die Verlängerung beantragt wird, dauert es bis zur Antwort ca. 3 Monate. Wenn Widerspruch eingelegt wird, dauert es bis zur Antwort noch einmal 6 Monate. Wenn dann Klage beim Sozialgericht eingereicht wird, dauert das Ganze noch einmal 2 Jahre. In der ganzen Zeit behältst du deine Prozente, die du am Anfang bekommen hast! Du solltest günstigen Falls eine Rechtschutzversicherung haben! Für mich war das wegen meiner Rente interessant, denn als Schwerbehinderter kann man ohne Abzüge mit 63 Jahren in Altersrente gehen! Mir fehlt ein Jahr und so komme ich dann über die Runden! Ich weiß nicht ob ich dir damit helfen konnte!!
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______________________________________ Liebe Grüße Erika Ich liebe das Leben, darum lebe ich es! (Keßler) |
#3
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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Amazona,
als aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Einspruch Deinerseits keinen Erfolg hat. Das mit dem Ermessen der SB ist richtig. Bei mir war es ebenso. Bin dann zum VdK gegangen, dieser Verein ist besonders für Schwerbehinderungen gegen des Versorgungsamt vorbereitet. Ich hab zwar dann nicht mehr den Anfangs-GdB erhalten aber immerhin mehr als ich runtergestuft wurde. Eine Klage halte ich auch für nervenaufreibend und endlos lang. Versuchs doch mal auf diesem Weg. Renate |
#4
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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Amazona,
ich denke, wenn du einen Widerspruch einlegen oder eine Klage führen willst, dann sollten entsprechende Gründe dafür vorhanden sein. Hattest du ein Rezidiv oder bist du auf andere Weise neu belastet? Psychisch eventuell? Allein die Gefahr eines Wiederauftretens wird meines Wissens nicht akzeptiert. In diesem (hoffentlich nicht eintretenden) Falle kann man erneut einen Antrag stellen. Meiner GdB dann sofort (nach der Herabstufung von 80 auf 50 nach 5 Jahren) auf 100 heraufgesetzt worden. LG Karin |
#5
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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo Renate, hallo Patzi,
ich habe schon öfter gehört, dass der VdK oder der Sozialverband im Falle der Herabsetzung des GdB sehr hilfreich ist. Auch auf mich wird in absehbarer Zeit dieses Problem zukommen. Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie oder wo ich diesen Verband finde? Wie genau heißt der denn? Im Telefonbuch habe ich den erstmal nicht entdecken können. Wäre euch für einen Tipp sehr dankbar!! Liebe Grüße von Chrissie |
#6
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AW: Klage gegen Herabsetzung des GdB ?
Hallo chrissie,
gib mal bei google VdK ein da findest Du alles darüber. Renate |
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