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Einkommnessteuererklärung
Hallo Christine2,
es ist egal wann Du die Einkommensteuererklärung 2001 bekommen hast. Du als Privatperson kannst etwas vergassen haben ( bist kein Steuerberater !).Finanzämter akzeptieren es auch nach Ablauf der Einspruchfrist ( 1 Monat ).Versuche es daher ! Begründe die Nichtabgabe mit deinem Unwissen z.B.hast es durch Zufall erfahren. Finanzämter akzeptieren diese Begründung zu 99.5%.Gibt natürlich auch Idioten unten den Beamten!!!! Bei 100% BG gibt es eine erhöhte Km-Pauschale ( unbedingt das Finanzamt überprüfen, da es gerne Übersehen wird ).Zusätzlich gibt es einen höheren Behinderten-Freibetrag. Die 3000 km-Pauschale zählt zu den Sonderausgaben ( Außergewöhniche Belastungen ). Die erhöhte km-Pauschale zählt zu den Webungskosten aus den Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit. Man bekommt diese Vergünstigungen auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf einen selber zugelassen ist. |
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