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Fahrtkosten zur Bestrahlung
LieberAndreas,lieber Wolfgang,
wie versprochen melde ich mich mit dem Bescheid meiner Kasse zu meinem Einspruch .Er wurde abgelehnt. Wörtlich: "Mit den zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderungen (GMG) ist eine Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei bestimmten Ausnahmefällen möglich. Bei Strahlen-und Chemotherapien kann davon ausgegangen werden,dass diese aufgrund der med.Entwicklung in der Regel ambulant erbracht werden.Es handelt sich daher um keine stat.Krankenhausbehandlung ersetzende Massnahme im Sinne des §60 des Sozilagesetzbuch V(Serienbehandlung)..............." Ja,damit werde ich also zur Behandlung laufen.50 Euro in der Woche habe ich nicht.Wenn ich Strassenbahn fahre ,muss ich für die kurze Strecke 2x umsteigen. Soviel zum Sozialstaat. Viele Grüsse Birgit |
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