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Alt 13.06.2006, 09:39
birgit1 birgit1 ist offline
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Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: Kostenübername komplementärer Medizin!

Hallo,

ein Mißverständnis: Hyperthermie wird NICHT während eines stationären Aufenthaltes von der Krankenkasse bezahlt. Die Klinik muß die Behandlung während eines stat. Ausenthaltes - wie alle Behandlungen und Mediklamente - aus dem Tagespflegesatz bestreiten, macht also im Einzelfall Minusgeschäfte und kann das nur durch längere Liegezeiten anderer Patienten wieder ausgleichen.
Es ist wichtig diesen Unterschiede zu kennen, damit man auch die damit verbundenen Schwierigkeiten versteht.

Wenn die oben beschriebenen Komplementärbehandlungen nur im Zusammenhang mit Chemo oder Bestrahlung erstattet werden, dann deswegen, weil ihre Wirksamkeit nur als Unterstützung, lebensqualitätsteigernd hinsichltich dieser Behandlungen und besonders ihrer Nebenwirkungen betrachtet wird. Deswegen also: keine Chemo/Bestrahlung -> keine NW-> keine Notwendigkeit der unterstützenden Komplementärmedizin. (Das ist nicht meine Meinung, ich teile diese Ansicht nicht, aber so sehen es meist KAssen und Ärzte. Nur so konnte es bisher nachgeweisen werden.)

In jedem Fall sollte man sich einen Alrzt suchen, der sich mit diesen Komplementärdingen auskennt oder sich auch mal eine Info bei der Gesellschaft für biologische Krebsabwehr zu diesem Thema holen www.biokrebs.de .


Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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