#91
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Silviana
vielen dank für deine Antwort. Bis jetzt habe ich ein gutes Verhältnis zur Cheffin sowie zu den Kolleginnen. Da mein neuen Befunde ok sind ist für meine Cheffin jetzt auch alle wieder gut. Ich hoffe natürlich, dass es so bleib, doch man weis ja nie.... keine angst ich bin optimistisch und werds auch bleiben. Nur mit den Kontrollterminen da muss ich mich erkundigen, wann die Mittwochs sind, ob auch der Nachmittag geht. Ich werde mich jetzt im neuen Jahr um den Ausweis bemühen und auch erstmal einen haben und noch nicht auf der Arbeit sagen sicher ist sicher bin ja erst im April 1 Jahr dort. Wenn ich s noch richtig weis, muss ich mich ans Versorgungsamt meiner Stadt wenden ist das richtig??? Ich wünsche euch allen noch ein frohes neues Jahr liebe grüsse Bine2 |
#92
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Vielen dank Silviana, dass du so schnell geantwortetes hast, werde mein Glück im Internet versuchen.
Liebe Grüsse Bine2 |
#93
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallöchen,
habe heute meine Antwort vom Versorgungsamt bekommen. Ich werde mit 90% eingestuft (also mein MM + meine weiteren Vorerkrankungen), d.h. ich bekomme diesen Ausweis. Was mich allerdings interessieren würde, ist: 1. Beziehen sich die Steuervorteile nur bei Arbeit auf Lohnsteuerkarte oder auch wie bei mir bei einem € 400,--Job und 2. Kann ich meine Fahrten in die Uni Erlangen (einfache Fahrt ca. 35km) steuerlich geltend machen? Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank. Grüße Marion |
#94
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Marion,
beim 400,- Job zahlst du ja keine Steuern, also hast du ja auch nichts zum absetzen und kannst dementsprechend nichts zurückbekommen. Anders ist es, wenn du verheiratet bist, ihr zusammen veranlagt seid und dein Mann Steuern gezahlt hat, nur dann hast du von den Steuervorteilen etwas. Das selbe gilt für sämtliche Fahrten auch zum Arzt, wenn keine Steuern gezahlt werden,können auch zurückgezahlt werden. Viele Grüße Roswitha |
#95
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
habe am Mittwoch meinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt bekommen. 50 % habe ich bekommen. Habe auch nichts anderes erwartet. Ich brauche jetzt anstatt 41 nur 40 Stunden arbeiten, bekomme 5 Tage mehr Urlaub und natürlich die steuerlichen Vorteile. Das ganze Prozedere hat bei mir 3 Monate gedauert. Ich habe mich schon gefragt, was die mit meinen Unterlagen so lange machen Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende LG Sandra
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Geht nicht, gibt es nicht und blau macht glücklich |
#96
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Roswitha,
ich hatte mich da wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Mit ist schon klar, daß ich bei einem € 400,- Job keine Steuern zahle. Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub, und wollte eigentlich bald wieder "normal" arbeiten. Mir ging es einfach um die jetzige Zeit. Da ich verheiratet bin, und wir eine Zusammenveranlagung einreichen, hat mir deine Info (Email) natürlich supi weitergeholfen. Ein großes DANKE SCHÖN nochmal. Wünsche noch ein schönes Wochenende. Liebe Grüße Marion |
#97
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
ich habe da noch mal eine Frage bezüglich Steuererklärung mit Behinderung. Wie bereits hier geklärt wurden ist kann man zusätzlich zu dem Grundfreibetrag für Behinderung noch einen Pauschbetrag ansetzen in Höhe von 900 Euro. Meine Frage ist, unter welchen Punkt diese 900 Euro angesetzt werden ? Denn der Grundfreibetrag ist klar geht zu den außergewöhnlichen Belastungen aber die 900 Euro ? Gruß Kathrin |
#98
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Katrin,
der 900,-€ Pauschbetrag kommt in die Zeile 103 auf dem Formular. Ich trage dort ein Kraftfahrzeugpauschale 900,-€, des weiteren einen Posten in Zeile 103 Arzt und Rezeptgebühren von mir und meinem Mann und eine Position Krankheitsbedingte Fahrten. Da hatte ich eine Aufstellung sämtlicher Hin-. Rückfahrten beigelegt. Von diesem Betrag wird dann die zumutbare Belastung abgezogen. Die Prozentzahl stand in der PDF Datei die ich dir geschickt hatte, richtete sich nach Höhe des zubersteuernden Einkommen und Kinderzahl. Den Grundfreibetrag in meinem Fall 1060,- gebe ich nirgends an, dieser wird durch die Angaben in Zeile 93 vom Finanzamt automatisch gesetzt. Ich hoffe dir ein wenig weitergeholfen zuhaben. Viele Grüße Roswitha |
#99
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
danke für deine Hilfe. Aber von den 900 Euro nehme ich nicht diesen Prozentsatz sondern lasse Ihn als Pauschale stehen, oder ? Gruß Kathrin |
#100
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Katrin,
du trägst dort nur die 900,- € als Kraftfahrzeugpauschale ein.Die zumutbare Belastung die du alleine tragen mußt, ich nehme an die ist bei dir 5 oder 6%(abhängig von Familienstand und Einkommen)errechnet das Finanzamt.Wenn du deine Steuererklärung machst und nicht weiterkommst, kannst du mich ja privat anmailen, oder wir telefoniern miteinander wenn du möchtest. Viele Grüße Roswitha |
#101
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hey, sagt mal bei mir liegt jetzt wegen meiner 50% vom Versorgungsamt wieder ne Überprüfung vor, behalte ich nach Ablauf der 5 Jahre im Mai den Schein oder geht der dann flöten ?
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#102
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Wenn du die 50% wegen einem MM bekommen hast, so ist dieser befristet auf 5 Jahre... quasi eine Heilungsbewährung...
Falls Du in den letzten 5 Jahren keine weiteren Befunde hattest, so wirst du wohl wieder zurückgestuft und dein ausweis wird nicht mehr verlängert... Am besten mal mit deinem Arzt reden... viel hängt eben von der Stellungnahme deines Arztes ab. |
#103
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
was ist denn sinnvollerweise im Antrag auf Schwerbehinderung als "Gesundheitsstörung" anzugeben. Reicht die Diagnose "Malignes Melanom" (nicht mehr in situ) oder sollte ich die Auswirkungen dieser Diagnose gleich mitangeben, also z.B. körperliche und psychische Belastung durch häufige Folgeuntersuchungen, etc. Wie habt Ihr das gemacht / formuliert? Danke für Tipps... cbzep |
#104
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Behindertenausweis - Einstufung
Liebe Mitglieder,
ich benötige einmal Unterstützung. Im Früjahr wurde bei mir ein solides Basaliom an der Oberlippe diagnostiziert. Anfang Juni wurde der Tumor operativ entfernt (Größe 1x1,2 cm und 2,3mm dick). Auf meinen Antrag auf Schwerbehinderung erhielt ich jetzt eine Ablehnung mit dem Hinweis: Die Beeinträchtigung "Hauterkrankung" ist keine Behinderung, weil sie keinen GdB von wenigstens 10% verursacht. Krankenhausentlassungsbericht war beigefügt und die Ärzte wurden ebenfalls angeschrieben. Weitere Vorerkrankungen wie Bluthochdruck und Migräne verursachen auch keinen GdB von wenigstens 20%. Seht ihr Chancen bei einen Einspruch gegen diese Entscheidung? Wenn ja, gibt es irgendwelche Vorschläge oder Rechtsgrundlagen? |
#105
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Mara_Lea,
bei Malignen Melanomen(schwarzen Hautkrebs) bekommt man einen GdB auf 5Jahre zwischen 50 und 80 %. Ausnahmen sind z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); hier bekommt man keinen GdB, weil durch die Entfernung des Tumors der Krebs entfernt wurde und man Gesund ist. Wenn du Beeinträchtigungen mit der Narbe haben solltest, dann könntest du vielleicht eine Chance auf GdB haben. Was für Vorteile erwartest du dir durch einen Schwerbehindertenausweis? LG babs_Tirol
__________________
"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
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