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#1
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AW: Krankengeldzahlung verweigert?
Hallo, zur Einstellung der Krankengeldzahlung können wir aus eigener Erfahrung kurz berichten: da mein Ehemann im letzten Jahr ,mit Begründung,die Reha abgelehnt hat wurde sein Kg sofort "eingefroren" ...nach 2 Monaten trat er dann (unfreiwillig) die Reha an und ihm wurde das eingefrorene Kg sofort nachgezahlt...
Wie es in eurem Falle aussieht kann ich nicht sagen würde sofort Widerspruch einlegen bei der Kasse und der Rentenversicherung ...auch übers I-Net wende dich an das Ministerium für Gesundheitswesen und erkläre seine Situation.Wir hatten von dort ein Musterbrief und § bekommen den wir dann so an die Kasse geschickt haben .Hierbei ging es aber um ein anderes gesundheitliches Problem ,das mit eurem nichts zu hat.Aber diese Stelle kann euch mit Rat auf jedenfall zur Seite stehen und es geht schnell.Innerhalb von 2 Tagen hatte ich den Musterbrief in meiner E-Mailpost... Also nicht aufgeben und alle Hebel in Bewegung setzen ,Viel Glück !!!! |
#2
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AW: Krankengeldzahlung verweigert?
Ich würde Klage beim Sozialgericht einreichen (Widerspruch wurde ja abgelehnt)! Und dann ggf. auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Stellt Euch mal vor, die Krankenkasse würde einem Raucher das Krankengeld verweigern, wenn er nicht aufhört Ich könnte schon wieder brechen... Einerseits ziehen die sich Tabak- und Alkoholsteuer rein (die feinen Lobbyisten) und andererseits wollen sie die Folgeschäden nicht übernehmen. Eine feine Gesellschaft haben wir
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Liebe Grüße Cee © HUNGER, PIPI, KALT - so sind Mädchen halt! |
#3
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AW: Krankengeldzahlung verweigert?
ich persönlich finde das natürlich traurig für deinen bruder, aber man muss natürlich auch die krankenkassen verstehen.
rauchen und alkohol sind gesundheitsschädlich, beides ist nachweislich auch ein krebsauslöser und beides wirkt dank seiner toxischen wirkung als heilungsverlangsamend/vermindernd. das mindeste, daß man von einem kranken erwarten kann, ist daß er sein möglichstes zur heilung beiträgt und rauchen und alkohol trinken ist eben das genaue gegenteil. die krankenkasse fragt sich natürlich zurecht, warum sie jemand im grossen rahmen finanziell unterstützen soll, der selber gegen die eigene heilung wirkt. daß die ärtze einen entzug ablehnen, kann ich persönlich nicht nachvollziehn, daß ein aktuer kalter entzug sicher alles andere als gut wäre, versteht sich, aber man kann einen entzug auch ganz langsam durchführen und die alkohlmenge in minimalen stufen reduzieren, das selbe gilt auch für andere drogen oder süchtigmachende medikamente. wenn ihr da mit ärzten und RV sprecht, kommt ihr da sicher auf einen guten kompromiss, abgesehn davon, daß es sicher alles andere als ungesund wäre, vom alkohl weg zu kommen. Zitat:
Zitat:
ausserdem sind wir alle erwachsen, jeder ist über die schädliche wirkung aufgeklärt und deshalb kann keiner erzählen:" die anderen sind dran schuld" Geändert von tzorkr (23.02.2011 um 02:57 Uhr) |
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