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#1
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo ihr lieben,
dann möchte ich auch kurz dazu beitragen, wie es bei mir war. 2004 mit 37 Jahren Blasen-Karzinom... Entfernung der Harnblase mit jetzt künstl. Blasenausgang (Stoma). Anschl. 3 Zyklen Chemotherapie. Von Geburt an Schwerbehindert, GdB 100, Merkzeichen aG, B, RF. RF nur aufgrund der Krebserkrankung. Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt!!! Widerspruch ebenfalls!!! Alleine eine Schwerbehinderung begründet keine Erwerbsminderung!!!!!!!.. tja, und die noch hinzugekommene Krebserkrankung... hat wohl damals keinen interessiert. SO kanns auch gehen... Habe dann nach Chemo Arbeitszeit auf 75% reduziert und vor 4 Wochen erneut einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Die Krebserkrankung ist zwar ausgeheilt, aber das Stoma ist geblieben und die Psyche leidet ja irgendwo auch noch. Zudem gehts mit der Schwerbehinderung dann auch irgendwann nicht mehr so wie früher. Mann wird halt auch nicht jünger.. Nun bin ich gespannt, ob ich diesmal Erfolg habe. Freue mich auf ein paar gedrückte Däumchen :-) Darf ich fragen, wielange ihr damals gewartet habt, bis der Bescheid der DRV kam? Euch allen alles Gute weiterhin!!! @Silvia: Danke für die zusätzliche Erklärung!!! Denn wenn eine Schwerbehinderung eine Voraussetzung für EM-Rente wäre, dann wär ich längst "Rentner" und viele andere Menschen mit Behinderung auch. Aber die Realität sieht anders aus. Im Gegenteil: Ich kenne viele Menschen mit Behinderung, denen die EM-Rente abgelehnt wurde. Meine Wenigkeit mit eingeschlossen, wie ich ja oben schrieb. @Altmann: Zitat: "Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat." DAS stimmt nicht! Grundsätzlich kann JEDER einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen!!!!
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Gruß floh Geändert von floh (26.02.2011 um 14:14 Uhr) |
#2
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo an Euch alle,
Ihr habt vollkommen Recht, man kann die EU-Rente ohne Behinderung beantragen und auch gewährt bekommen. Der festgestellte Grad der Behinderung ist evtl. ein Faktor (von vielen) bei der Gewährung der Rente. Das Alter des Antragstellers ist auch ein sehr wichtiger Faktor sowie die Art der Behinderung. Es gibt ja auch viele Leute, die im Rollstuhl sitzen und arbeiten!!!!! Die haben ja auf jeden Fall eine Behinderung. Mit 20 oder 30 hat man noch ein ganzes Berufsleben vor sich und wird auch evtl. noch umgeschult. Mit Ende 50 und einer Behinderung liegen ja nicht mehr so wirklich viele Berufsjahr vor den Betroffenen. Sicher ist doch, dass auch die Rentenversicherung immer den Kosten-Nutzen-Faktor vor Augen hat. Lieben Gruß Billa |
#3
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Ja, ihr habt ja Recht.
Ich bin da was durcheinander gekommen. Ich habe das mit der Rente verwechselt, welche man als SB früher bekommt. Klar kann man ohne GdB EU-Rente bekommen. Aber mit gehts besser. Weil es müssen schon Belastungen vorliegen, aus welchem Grund man nicht mehr arbeiten kann. Es kann aber auch Berufunfähigkeit vorliegen, dieses ermöglicht natürlich keinen GdB. Sorry Gruss Altmann |
#4
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Billa,
Du sprichst von Kosten/Nutzen-Faktor für die DRV???? Von welchem Nutzen sprichst Du? Denkst Du wirklich, die scheren sich um Deinen Nutzen. Die DRV denkt nur an die eigenen Kosten und das ist Fakt. Gruss Altmann |
#5
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo Altmann,
nein, ich spreche nicht von meiner Kosten/Nutzen-Rechnung sondern von der der Rentenversicherung. Soll heißen: Umschulung oder auch - was ja in größeren Firmen immer wieder passiert - eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes,macht ja für die Rentenversicherung nur so wirklich Sinn, wenn der Betroffene noch ein paar Jahre arbeiten kann und nicht schon kurz vor der Rente steht. Schönen Abend Billa |
#6
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 22:45 Uhr) |
#7
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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo abertausendweit,
dass die da immer solange brauchen mit den Rentenbescheiden. Ich habe auch im Dezember 2010 eingegeben und noch keinen Bescheid, immer nur komische Nachfragen. Also das mit den 63 stimmt schon noch, aber es kommt auf den Jahrgang deiner Mutter an. Bei 1951 ist so ein Knackpunkt. Und dann kommt es noch drauf an, ob zum Rentenbeginn die SB noch vorliegt. Wenn man Pech hat, läuft der Ausweis dann aus. Die finden schon noch ein paar Mätzchen raus um irgendwie zu sparen, jetzt ist ja sogar 69 Rentenalter im Gespräch. Ja und wegen der Rente Deiner Mutter, es könnte doch sein, dass die Altersrente höher ausfällt, als die kleine EM-Rente. Also wenn das so ist, dann nichts wie ran an die Altersrente. Wenns geht kann sie dann da unbegrenzt dazu verdienen, was ich aber nicht glaube. Unser Alter will doch keiner mehr und ich muss so sagen, wenns so weiter geht, kann ich auch garnicht mehr. Gruss Altmann |
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