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#1
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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Liebe Petra,
vielen vielen Dank für Deine sofortige und ausführliche Antwort!!! Jetzt bin ich schon mal schlauer. Allerdings weiß Ich nicht, was mit "aber nach § 125." gemeint ist. Kannst Du mich da noch informieren?? Bei mir ist die Situation genauso wie bei Dir, allerdings mit einem Unterschied: ich bekomme mehr ALG 1 als Rente. Deshalb würde ich die verbleibenden 6 Monate gerne noch "ausschöpfen", möchte aber gleichzeitig meinen Rentenanspruch nicht gefährden. Für das ALG 1 muss ich doch 100% vermittelbar oder? Oder beantrage ich die Rente dann einfach erst, wenn das ALG 1 ausläuft? Manno, das ist so kompliziert ... Ich wollte Dir auch noch sagen, dass mir das mit dem Rezidiv für Dich sehr leid tut - ich weiß so gut, wie man sich fühlt.... so ein Mist, und das, obwohl Rezidive bei BK nicht so wahrscheinlich sind (bei EK ist das ja eher die REgel, laut Statistik in 70% der Fälle ...). Sind Deine Kinder denn schon gross? LG + nochmals Dank Birgit |
#2
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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Guten Abend!
Zitat:
Nahtlosigkeitsgeld kann man beantragen, wenn die Krankenkasse die Krankengeldzahlung eingestellt hat, also den Versicherten aussteuerte. Liebe Grüße! Elisabethh. |
#3
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AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage
Hallo Birgit,
wie ich schon sagte: wenn dir das ALG 1 nach Nahtlosigkeit (§125) genehmigt wird, gilts du immer noch als "krank" und wirst auch nicht vermittelt. Wichtig ist nur, bei der Arbeitslosmeldung darauf hinzuweisen, dass du noch nicht wieder fit bist und arbeiten kannst, die Sachbearbeiter übergehen das manchmal und dann bist du schlecht dran. Also, erst zum Arbeitsamt, wenn du von der KK den Termin der sogenannten "Aussteuerung" hast und dort auf deine Beschwerden hinweisen, ob du dann den Rehaantrag, oder den dann folgenden Rentenantrag lange hinaus zögern kannst, weiß ich nicht...aber du wirst jetzt eventuell auch mehr als 6 Monate Anspruch haben.... Liebe Grüße Petra |
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