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  #1  
Alt 22.09.2011, 20:18
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
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Registriert seit: 01.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 1.877
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Liebe Petra,

vielen vielen Dank für Deine sofortige und ausführliche Antwort!!!
Jetzt bin ich schon mal schlauer.
Allerdings weiß Ich nicht, was mit "aber nach § 125." gemeint ist. Kannst Du mich da noch informieren??

Bei mir ist die Situation genauso wie bei Dir, allerdings mit einem Unterschied: ich bekomme mehr ALG 1 als Rente. Deshalb würde ich die verbleibenden 6 Monate gerne noch "ausschöpfen", möchte aber gleichzeitig meinen Rentenanspruch nicht gefährden. Für das ALG 1 muss ich doch 100% vermittelbar oder?
Oder beantrage ich die Rente dann einfach erst, wenn das ALG 1 ausläuft?

Manno, das ist so kompliziert ...

Ich wollte Dir auch noch sagen, dass mir das mit dem Rezidiv für Dich sehr leid tut - ich weiß so gut, wie man sich fühlt....
so ein Mist, und das, obwohl Rezidive bei BK nicht so wahrscheinlich sind (bei EK ist das ja eher die REgel, laut Statistik in 70% der Fälle ...).
Sind Deine Kinder denn schon gross?
LG + nochmals Dank
Birgit
  #2  
Alt 22.09.2011, 22:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Guten Abend!

Zitat:
aber nach § 125."
Der §125 SGB III legt die sog.Nahtlosigkeitsregelung fest. Wenn man zum AA geht, sollte man denen sagen,dass man Nahtlosigkeitsgeld beantragen möchte. Das "normale Arbeitslosengeld (ALG 1)" hat eine andere Grundlage im SGB III.

Nahtlosigkeitsgeld kann man beantragen, wenn die Krankenkasse die Krankengeldzahlung eingestellt hat, also den Versicherten aussteuerte.

Liebe Grüße!

Elisabethh.
  #3  
Alt 23.09.2011, 11:36
PetraK PetraK ist offline
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Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Rente nach ALG 1 ?? Schwierige Frage

Hallo Birgit,

wie ich schon sagte: wenn dir das ALG 1 nach Nahtlosigkeit (§125) genehmigt wird, gilts du immer noch als "krank" und wirst auch nicht vermittelt. Wichtig ist nur, bei der Arbeitslosmeldung darauf hinzuweisen, dass du noch nicht wieder fit bist und arbeiten kannst, die Sachbearbeiter übergehen das manchmal und dann bist du schlecht dran. Also, erst zum Arbeitsamt, wenn du von der KK den Termin der sogenannten "Aussteuerung" hast und dort auf deine Beschwerden hinweisen, ob du dann den Rehaantrag, oder den dann folgenden Rentenantrag lange hinaus zögern kannst, weiß ich nicht...aber du wirst jetzt eventuell auch mehr als 6 Monate Anspruch haben....

Liebe Grüße

Petra
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