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AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung
Hallo Berliner-Engelchen,
ich wollte zu deinen Erklärungen nur etwas klarstellen (nicht böse sein): ich habe auch das volle Krankengeld bekommen und schon einige Zeit vor Ablauf einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Da das ewig dauerte, bekam ich zuerst das Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld. Als der Rentenantrag abgelehnt wurde, und ich in Widerspruch ging, wurde es in ALG 1 umgewandelt, d.h. ich hätte jede Arbeit annehmen müssen....Es dauerte dann noch fast eine Jahr, bis die Rente dann doch auf Zzeit genehmigt wurde. Ich hatte übrigens auch ein Rezidiv und keine 100 % Schwerbehinderung, mir wurde auch gesagt, dass das nichts mit der Genehmigung der Rente zu tun hat. Ich kenne Leute, bei denen die Rente trotz Rezidivs und 100% im Ausweis abgelehnt wurde und andere, die sie ohne Rezidiv und und ohne Ausweis problemlos erhalten haben.......ich frag mich auch oft, wonach diese Dinge genehmigt oder abgelehnt werden... Achja, und zum Thema Arbeitgeber: mir wurde auch trotz Krankheit und Schwerbehinderung gekündigt, wenn ein Arbeitgeber beim Integrationsamt die richtigen Gründe vorbringt, geht auch das.. Alles Liebe Petra |
#2
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AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung
Liebe Leute,
heute melde ich mich mal wieder in eigener Sache an Euch, lange Zeit war ich bloß stiller Leser. Ich bin 2006 am Eierstockkrebs erkrankt, 2009 1.Rezitiv und jetzt 2013 das 2. Rezitiv. Hat jemand Erfahrung mit dem Krankengeld. Hat man einen erneuten Anspruch? Vielen Dank für Eure Hilfe. Yvi |
#3
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AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung
Liebe Yvi,
es tut mir sehr leid, dass du erneut an einem Rezidiv erkrankt bist. Den Krankengeldbezug regelt § 48 SGB V.Dort steht, dass Versicherte einen erneuten Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie mindestens in den vergangenen 6 Monaten wegen der gleichen Krankheit nicht erkrankt gewesen sind.Also auf deutsch, du darfst wegen des Eierstocktumors nicht in den vergangenen 6 Monaten krankgeschrieben gewesen sein. Gib mal bitte in eine der gängigen Suchmaschinen §48 SGB V ein, dort findest du den entsprechenden Wortlaut. Der Teil des Gesetzes ist eigentlich recht gut verständlich. Ansonsten kannst du auch bei der Krankenkasse nachfragen,dort müßte man dir eine verbindliche Auskunft geben, da die Kasse eine Beratungspflicht besitzt. Es beginnt mit der Krankschreibung wegen des 2.Rezidivs ein neuer Dreijahreszeitraum, du hast Anspruch auf die Lohnfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen und anschließend 72 Wochen Krankengeld. Für die Behandlungen wünsche ich Dir alles Gute und schicke ein großes Kraftpaket auf die Reise. Liebe Grüße, Elisabethh. |
#4
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AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung
Liebe Elisabeth,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich war 2010 wegen einen Narbenbruch am Bauch Krankgeschrieben und sonnst nicht. Ich werde jetzt erst einmal die OP hinter mich bringen und dann mledet sich eh schon die KK. Ich wünsche Dir alles gute und Danke. LG Yvi |
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