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Alt 22.01.2014, 20:13
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Zitat:
Zitat von BlueBerry Beitrag anzeigen
Verstehe ich es richtig, dass nur die Bezeichnung (AHB/Reha) unterschiedlich ist und ggfs die Abrechnung, nicht aber die Voraussetzung? Würde bedeuten, ich kann eine AHB beantragen obwohl die Chemo / Bestrahlung ambulant und nicht stationär durchgeführt wurde?
Erstens ist eine Anschlussheilbehandlung eben keine Reha, auch nicht "so was Ähnliches". Sie muss zwingend innerhalb der ersten 14 Tage (und nicht innerhalb von "etwa" vier Wochen) nach Abschluss der Behandlung, hier der letzten Bestrahlung, angetreten werden. Es gelten zum Beispiel auch andere Zuzahlungsregeln: Bei einer AHB müssen maximal für 14 Tage je 10 Euro pro Tag zugezahlt werden, bei einer Reha für 42 Tage. Hat man eine AHB gemacht, hat man in einem Zweijahreszeitraum im Regelfall nochmal Anspruch auf eine Reha, bei einer Reha gleich am Anfang ohne AHB nicht mehr.

Eingeleitet werden muss die AHB vom Sozialdienst des Krankenhauses (siehe auch 3.4 des Links von Cecil), bei einer Strahlentherapie kann das auch der Radiologe sein. Ein Problem hierbei tritt regelmäßig auf, wenn sich die Strahlenklinik zwar im Krankenhaus befindet, es sich aber um eine rechtlich eigenständige Praxis handelt, beispielsweise ein medizinisches Versorgungszentrum. Dann ist auf jeden Fall der Radiologe zuständig.

Geändert von The Witch (22.01.2014 um 20:15 Uhr)
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Stichworte
ahb, reha, wiedereingliederung


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