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  #1  
Alt 25.08.2014, 21:27
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Ich habe das gerade bei meiner Schwester erlebt: Aus einer Arbeitsstelle heraus ist es fast unmöglich, eine EU zu erhalten. Denn: Du arbeitest ja, also geht es. Selbst 5 Stunden Arbeitsfähigkeit verhindern dann die EU. Wenn ich richtig verstehe, willst Du eine "volle" EU?

Was ich nicht verstehe ist, was Deine Kündigungsfrist damit zu tun hat. Ohne Krankschreibung, andauernde Behandlung, die in Richtung "austherapiert" geht, wird das -- nun ich sage mal -- sehr schwierig werden.
__________________
lg
gilda
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  #2  
Alt 25.08.2014, 23:38
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GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Hallo Wusta,

ich denke, du solltest dir keine Sorgen um eine Kündigungsfrist machen. Ich hatte meinem Arbeitgeber gefragt, wie lange die Kündigungsfrist bei Renteneintritt ist.
Du hast keine Fristen einzuhalten. Mit regulärem Rentenbeginn erlischt das Arbeitsverhältnis mit dem Tag des Rentenbeginns.
In deinem Alter wirst du wohl, eine EU-Rente bekommen, die zeitlich befristet ist, in dieser Zeit sollte dir dein Arbeitsplatz erhalten bleiben.
Ich würde an deiner Stelle über den HA eine AU besorgen und dann parallel psychologische Hilfe suchen, ggf die EU auch über eine REHA zu erhalten. Wenn du dich zur Arbeit quälst, kommst du im Laufe der Zeit immer tiefer in eine Spirale die dir nicht gut tut. Es klingt nicht gut, wie du deinen Tagesablauf beschreibst. Wird denn ein Nachfolger für dich gesucht. Ich habe lange gedacht, wenn ich ich ausfalle, bleibt die Arbeit liegen. Da ich bewusst zum früheste möglich Zeitpunkt in Rente gehen wollte, konnte ich dies nur über meine Schwerbehinderung erreichen, ansonsten hätte ich drei Jahre länger arbeiten dürfen. Ich habe dies bereits ein Jahr vorher mitgeteilt. Ich bin bis zum Schluss Volllast gefahren, keiner wurde eingearbeitet, meine Vorgesetzten waren erstaunt, wie die Kinder an Weihnachten, als es hieß, am 1.10. ist Frau G. Rentner.
Hast du über eine Reduzierung der Arbeitszeit nachgedacht, das könnte auch Entlastung bringen.
Dir alles Gute
GlidingGeli
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  #3  
Alt 26.08.2014, 19:11
wusta wusta ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Lieben Dank für Eure Rückmeldungen!
Ich habe mich unklar ausgedrückt: Ich habe mich ja im Zusammenhang mit der von mir ausgesprochenen Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet. Der Hausarzt hat meine Kündigung ausdrücklich befürwortet, insofern habe ich hoffentlich keine Probleme mit dem Arbeitslosengeld. Allerdings gelte ich ab 01.12. als arbeitssuchend. Ich denke, dass es aufgrund meines Alters, meiner Behinderung und meines psychischen und physischen Zustandes nicht einfach mit einer neuen Stelle wird. Wenn ich nicht vermittelbar bin - und es mir auch noch weiterhin nicht gut geht (davon ist auszugehen), würde ich EU-Rente beantragen - jetzt aber noch nicht. So ähnlich drückte sich auch der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt aus. Sollte ich also tatsächlich gesundheitsbedingt nicht vermittelbar sein, dann bliebe evtl. diese Möglichkeit mit dem EU-Rentenantrag.
Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist in meiner jetzigen Firma unmöglich. Im Gegenteil sind dort eigentlich seit Jahrzehnten 60 Wochenstunden Mindestmaß (ist aber auch in meinem Metier üblich). Einen Nachfolger für mich wird es nicht geben, die Arbeit wird auf die Kollegen umverteilt werden. Betriebsrat gab es noch nie.
Ihr Lieben, muss jetzt leider Schluss machen.
Ganz herzliche Grüße an alle hier.
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  #4  
Alt 26.08.2014, 19:42
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Das dachte meine Schwester auch -- aber das ist nicht die Logik des Systems: EU gibt es nicht, weil man aufgrund seines Alters und Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr Fuß fassen kann. Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, gilst Du als arbeitsfähig => keine EU-Rente.

Nicht vermittelbar heißt erst mal nach Ablauf des ALG I ins ALG II zu rutschen, nicht in die EU-Rente.

Ob in deiner Firma eine Redzierung der Arbeitszeit möglich ist, interessiert auch nicht. Wichtig für die EU ist die Einschätzung, wie viele Stunden du theoretisch pro Tag arbeiten könntest. Meine Schwester wird auch keinen Job finden, von dem sie leben kann und nur 3-4 Stunden/Tag arbeiten muss. Aber der MDK lehnte (erst mal) die EU-Rente ab.
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lg
gilda
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  #5  
Alt 26.08.2014, 21:20
Mathias974 Mathias974 ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Muss da auch mal meinen Senf zugeben.
Ich bin EU Rentner wegen voller Erwerbsminderung und das mit 39 Jahren. Voraussetzung ist, dass du keinen Job ausüben kannst, für mindestens 3 Stunden am Tag.
Meine Erkrankung ist aber auch aus dem letzten Jahr und ich habe da auch einige Atteste aus meiner AHB, Kliniken und ähnlichen.
Zusätzlich wird auch angerechnet ob du ein Rückfallrisiko hast, in meinem Fall sehr hoch.
Ob du allerdings nach so langer Zeit die Rente durchbekommst, wage ich auch zu bezweifeln.
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  #6  
Alt 07.11.2014, 12:07
Nov06 Nov06 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 548
Standard AW: EU-Rente

Ich habe mal eine Frage zum Thema Eu-Rente:

kann ich davon ausgehen, dass ich mit jetzt inzwischen metastasiertem Brustkrebs eine unbefristete EU-Rente bekomme?

Ich hatte bisher eine befristete Rente, die immer wieder verlängert wurde - wegen Depressionen und Brustkrebs, sie gilt auch noch bis in den Sommer 2015. Aber ich wüsste trotzdem gerne, wie bei Metastasierung entschieden wird. Womit ich rechnen kann...

Denn inzwischen wurde mir eine Hirnmetastase des BK entfernt und mein Hirn wurde komplett bestrahlt und seither bin ich auf jeden Fall für meine bisherige Arbeit (die ich auch unter Berentung noch stundenweise ausgeübt habe) überhaupt nicht mehr geeignet. Ich vergesse alles, bringe alles durcheinander, kann mich nicht konzentrieren.....ich hab privat schon so viel jetzt versiebt (wenn ich meinem Mann im Büro helfe)...jetzt setzt er sich hin und schreibt die REchnungen....als Handwerker....und ich bin gelernte Kauffrau und war 25 Jahre als Sekretärin tätig...und ich war gut....und jetzt klappt gar nix mehr....
ohne ständige Klebezettel geht nicht mal das Private....

l.G.
Kirsten
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  #7  
Alt 07.11.2014, 12:36
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.909
Standard AW: EU-Rente

Ich glaube, da muss man zwischen Berufsunfähigkeit (private Absicherung) und Erwerbsunfähigkeit (Rentenversicherung) unterscheiden: Bei letzterer ist die Frage, ob Du überhaupt fähig bist zu arbeiten, wenn nicht im jetztigen Beruf, dann finden die einen Aushilfsjob auch ok. Da kommt dann schon mal "solange sie noch 3 Stunden Ablage machen können" (ging einer befreundeten Buchhalterin so).
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lg
gilda
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