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Alt 06.09.2014, 21:33
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micha54 micha54 ist offline
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Registriert seit: 30.05.2009
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Standard AW: Sodom und Gomorrha seit das Familienoberhaupt "fehlt"

Hallo Coralle,

ich habe gerade das gleiche Thema einmal in der Familie und einmal in der Bekanntschaft durchgemacht und danach habe ich mit meiner Frau diese Dinge geregelt, Ende des Monats ist alles beim Notar beurkundet und damit geregelt.

Was genau kann ein Anwalt ausrichten: nun, er kann zunächst einmal klarstellen, was nach dem geltenden Recht festgelegt ist, wenn nichts geregelt ist.

Hatten Deine Eltern ein Testament ? Meine hatten ein Berliner Testament, damit erben die Kinder erstmal nix, alles fällt an den Ehepartner, die Geschwister gehen leer aus. Also wir haben jetzt auch ein Berliner Testament gemacht.

Gesetzlich steht dem Ehepartner die Hälfte des Erbes zu, und da ist dann die Frage, ob Gütertrennung vereinbart ist oder Gütergemeinschaft. Im letzteren Fall bekommt die Ehefrau also 1/4 des Gesamtvermögens, am Ende hätte sie 3/4, das andere Viertel wird an die Erben verteilt.

Nun, selbst wenn da Ansprüche sind kann man sich darüber einigen. Z.B. kann der Vater eine Hypothek aufnehmen und damit die Erben auszahlen, so habe ich das mit meiner Schwester gemacht, und nun wohne ich in der Wohnung, in der ich aufgewachsen bin, und zwar völlig ohne Streiterei.

Ich kenne es aber auch anders, bei meiner Bekannten wurde behauptet, der Schmuck der Hinterbliebenen wäre ja von Verstorbenen gekauft, damit sozusagen sein Eigentum und Teil des Erbes. Da brauchts dann einen Anwalt, allein die Tatsache, dass die Erben ihre Ansprüche schriftlich bei ihm anmelden müssen führt manchmal schon zum Einschalten der Vernunft.

Eine Erstberatung kostet nur wenig, und es lohnt sich, sich mal anzuhören. Ich jedenfalls war danach deulich ruhiger und die rund 200€ haben sich gelohnt.

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
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Stichworte
chaos, erbschaftsstreitigkeiten, nachlaß


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