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#1
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Hallo Ewander,
bei Krebserkrankung muß man 1% des Jahreseinkommens selbst bezahlen. (Krebs gilt als chronisch krank). Für diese 1% bekommst du doch von der Krankenkasse eine Abrechnung, die du beim Finanzamt absetzen kannst nd wasdarüberliegtbekommstdu doch von der KK zurück. Selbstverständlich machst du was gut bei deiner Kasse. Denn alles was über 1% liegt kostet ja keine Rezeptgebühr mehr. Im nächsten Jahr brauchst du gar keine Rezepte mehr sammeln, sondern mußt bei der Krankenkasse nur ein Formular ausfüllen und den Betrag von 1% am Jahresanfang bezahlen. Außerdem kann man als Krebskranker auch alle Medikamente absetzen die nicht rezeptpflichtig sind. Viele Grüße Renate |
#2
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Hi Renate,
aha ok...da muss ich bei der Kasse nochmal nachfragen...wenn ich ne Bestätigung bekomme über die 2% ( 1% erst nach einem Jahr ) dann wär ja alles im Butter. Gruß Evander |
#3
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Zitat:
Gruß Markus |
#4
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Klar, du kannst alle außergewöhnlichen Belastungen absetzen die dich von einem "Gesunden" unterscheiden... sprich... alles was du brauchst aber der Gesunde nicht ( Pflaster zb wird schwer sein nachzuweisen) das war bisher mein Wissensstand mit dem ich alle ! offenen Fragen beim FA geklärt habe, und mir auch recht gegeben wurde.
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#5
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Lieber evander,
Zitat:
Der Gesetzgeber (ist im SGB V) verankert schreibt, dass man im vergangenen Jahr mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in Behandlung gewesen sein muss. Wie lange war deine Freundin in Behandlung, ehe die Diagnose AML gestellt worden ist? Zitat:
Für die außergewöhnlichen Belastungen,wie man sie in der Steuererklärung angibt, alle Kosten aufschreiben, die z.B. für Fahrten zum Arzt mit dem eigenen Auto entstanden sind. Immer alles bestätigen lassen. Liebe Grüße, Elisabethh. |
#6
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Leider bzw Gott sei Dank vor Sie vor Februar Kerngesund.
Und Ja bezüglich der Zuzahlung... die werden ja auch bei der Kasse eingereicht um die Befreiung zu erhalten... aber so wie ich das sehe ist der Eigenanteil von 2% ja auch schon eine außergewöhnliche Belastung und als solches bei der Steuer anzugeben... wenn ich von der GKV eine Bestätigung / Abrechnung etc erhalte ist alle im Butter und ich habe meinen Beleg für die Steuer... sollte ich nichts erhalten müsste ich 2 % für die GKV sammeln und zusätzlich 6% für die Steuer? somit wäre ja der Gesetzlich versicherte erneut dem privatversicherten im Nachteil.( Ich selbst bin privat und da wird alles erstattet und wenn ich die Erstattung sogar noch übers Jahr rauszieh, sogar doppelt über steuer und PKV) |
#7
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Lieber evander,
das Finanzamt kann eigentlich an Hand der Höhe des Einkommens (also noch verdientes Geld, dann Lohnfortzahlung und danach Krankengeld) herausrechnen, welcher Betrag den 2 Prozent Zuzahlung zu Grunde liegen. Bei deiner Freundin wird, wenn ich dies richtig verstanden habe, Einkommen aus dem Zeitraum Februar 2014-Februar 2015 zu Grunde liegen. Außergewöhnliche Belastungen werden erst bei der Steuer angerechnet,wenn sie einen bestimmten Betrag überschritten haben. Für die Schwerbehinderung (hier 100 Prozent GdB) gibt es auch einen Freibetrag, deshalb unbedingt eine Kopie des Schwerbehindertenausweises in die Steuererklärung legen. Ansonsten kannst du nur Kopien der Belege anfertigen, die Originale abgeben, die Kopie für die Steuer aufheben. Elisabethh. |
#8
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Hallo Evander,
wenn die KK mit euch abrechnet und euch den überbezahlten Betrag auszahlt, bekommt ihr auf jeden Fall eine Abrechnung. Daraus ist genau ersichtlich was euer Betrag ist, den ihr zahlen müßt und diese Abrechnung reicht ihr beim FA ein. Viele Grüße Renate |
#9
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AW: Krankenkasse rückt Belege nicht mehr raus
Hallo,
wegen der steuerlichen Anerkennung von rezeptfreien Medikamenten ist es hilfreich wenn der Doc vorher ein Privatrezept ausstellt. Dann ist es für das finanzamt klarer erkennbar, dass das Medikament (und auch andere Hilfsmittel) nicht zur persönlichen Wellness gehören, sondern das ganze einen medizinischen Hintergrund. Das mache ich immer mit meinen Selen-tabletten (brauch täglich 200µg wegen anderer Erkrankung) so und es klappt. In Rezept- und Krankenfahrten-armen Zeiten reicht mir aber der Pauschalbetrag vom SB-Ausweis aus. Zu weiteren Anrechenbarkeiten bei der Steuer gibt es hier auch noch einen weiteren Thread mit guten Tipps. Gruß Ulrike |
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