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  #1  
Alt 11.01.2015, 14:24
Budgie69 Budgie69 ist offline
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Standard Definition "Erwerbstätig" bei Schwerbehinderung-Neufeststellungsantrag

Ich stehe gerade auf dem Schlauch: ich will für meine Frau den "Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)" ausfüllen und stolpere über den Passus "Sind Sie ewerbstätig?" und weiß jetzt nicht, ob ich Ja oder Nein ankreuzen muss. Sie hat einen laufenden Arbeitsvertrag, ist aber seit 15 Monaten als arbeitsunfähig krankgeschrieben. Bezieht sich die Frage nur auf den momentanen Stand bei Ausfüllen des Antrags, oder ob man generell in einem Arbeitsverhältnis steht (sei es auch momentan "ruhend")?
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  #2  
Alt 11.01.2015, 19:13
axellino axellino ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Ja !

Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.
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  #3  
Alt 12.01.2015, 12:45
Budgie69 Budgie69 ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Ich habe noch eine Verständnisfrage zum "Nahtlosigkeitsgeld". Aufgrund der Erkrankung meiner Frau (palliativ, Knochenmetastasen mit noch ausstehender Elektrochemotherapie) scheint eine volle Rückkehr ins Berufsleben ausgeschlossen und eine (teilweise?) Erwerbsminderungsrente im Bereich des Wahrscheinlichen.
Setzt die Beantragung von Nahtlosigkeitsgeld eigentlich voraus, dass man selber bereits schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, oder überlasst man dies dann der Agentur für Arbeit bzw. wäre es nicht ratsam, hier schon vorher tätig zu werden? Die Entscheidung der Rentenversicherung kann ja anscheinend in Einzelfällen mehrere Monate dauern, bei meiner Frau sind es noch 11 Wochen bis zur Einstellung des Krankengeldes.
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  #4  
Alt 12.01.2015, 14:01
axellino axellino ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Das ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung setzt nicht vorraus,das vorher eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde.Die Arbeitsagentur fordert sowieso auf innerhalb von 4 Wochen einen LTA - Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.Damit nimmt dann alles seinen lauf.Bei mir wurde der Antrag nach 3 Monaten abgelehnt.Keine Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha zu erwarten.Dann 2 Monate später wurde mir mitgeteilt,das dieser Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird.Danach musste ich noch einiges an Papieren bei der Rentenversicherung einreichen und nach ca. 10 Monaten Bezug des ALG 1 nach Nahtlosigkeit,wurde mir eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Bei mir spielte damals auch der finanzielle Aspekt eine grosse Rolle,so das ich versuchte das Krankengeld und ALG 1 voll auszuschöpfen.
Das Krankengeld und dann das folgende ALG 1 nach Nahtlosigkeit,waren um einige Euros höher wie eine evtl. zu erwartende Erwerbsminderungsrente.
Da ich annehme das ein ALG 1 Anspruch von 12 Monaten vorhanden ist (wenn ebend nicht vorher schon über eine Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde) und auch durch den Bezug von Krankengeld und ALG 1 noch ein paar winzige Pünktchen ins Rentenkonto fliessen,würde ich einen Rentenantrag nicht vorher stellen.Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
Desweiteren ist zu diesen Zeitpunkt nicht vorher zu sehen,wie sich der Gesundheitszustand und die damit verbundene Erwerbsfähigkeit entwickelt oder verbessert und darum wäre ich mit Äusserungen gegenüber der Arbeitsagentur und vorallendingen gegenüber der Rentenversicherung vorsichtig,evtl. nur eine teil Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu wollen,vielleicht kommt man um eine volle Erwerbsminderungsrente und wenn nur befristet nicht herum.
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  #5  
Alt 12.01.2015, 20:59
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

An der gleichen Stelle bin ich auch. Habe beim Arbeitsamt angerufen und die meinten wenn der Schrieb von der KK käme dort melden oder spätestens am ersten Tag nach dem letzten Bezugstag.

axellino Du meinst also besser gar keine grossen Angeben wegen Art der Rente zu machen ? Ich würde am liebsten wieder voll arbeiten, kann aber aufgrund Chemo und etwaiger Bestrahlungen wohl nicht allzu schnell wenn überhaupt noch. Aber eine teilweise EU kann ich mir schwer vorstellen zu machen.
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  #6  
Alt 13.01.2015, 08:20
axellino axellino ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Hallo conquerer,

ich habe auch vor gut 2 Jahren gedacht und gewollt,am liebsten wieder voll arbeiten zu gehen,wie sollte es auch anders sein mit 44 Jahren.
Andererseits wusste ich genau,das bei meiner metastierten Krebserkrankung mit Pallativer Behandlung,ein weiterer Verlauf der Erkrankung absolut nicht vorhersehbar ist.Aufgrund dessen und auch um finanziell ein wenig abgesichert zu sein für den fall der fälle,habe ich mich entschieden und wenn ebend vorerst und vielleicht befristet eine volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV durch zu bekommen.Das das ganze natürlich kein Wunschkonzert ist,wusste ich natürlich genau.Darum habe ich mir auch einen guten Neurologen mit ins Boot geholt,mit dem ich über alles offen reden konnte,auch über dieses Thema.Er sagte mir seine vollste Unterstützung zu,denn man sollte unbedingt den Psychologischen Aspekt mit einbeziehen um evtl. eine volle Rente durch zu bekommen.
Nun,bin ich ebend erstmal Frührentner und suche händeringend nach einen kleinen Nebenjob den ich machen darf zu der Rente,ohne sie natürlich zu gefährden.Desweiteren kann man eine zugesprochene Erwerbsminderungsrente,jederzeit wieder zurück geben,wenn man meint man kann und will wieder voll arbeiten gehen,doch so einen Schritt sollte man natürlich vorher genauestens überdenken.
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  #7  
Alt 13.01.2015, 17:05
Budgie69 Budgie69 ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Eine letzte Frage hätte ich noch, bevor ich meine Frau diesen Freitag zur Arge begleite: sie steht seit 20+ Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und hatte bis zu ihrer Erkrankung eine Vollzeitstelle (38,7 Std./Woche). Sie hat momentan einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60. Sofern es sich herausstellen würde, dass sie Erwerbsminderungsrente beziehen muss, ist dann (gesetzlich) gewährleistet dass sie nach Entscheidung der Agentur für Arbeit/Rentenversicherungsträger auch wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann, oder kann der Arbeitgeber wegen betrieblicher oder anderer Gründe dagegen Einspruch erheben und sie müsste eine andere adäquate Stelle zugewiesen bekommen und diese annehmen? Ich bin nur durch diesen "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen"-Jargon etwas verunsichert..
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Stichworte
agentur für arbeit, arbeitsunfähigkeit, brustkrebs, erwerbstätigkeit, nahtlosigkeitsgeld, verschlechterungsantrag


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