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  #1  
Alt 08.07.2015, 20:19
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Bei mir wurde gleich doppelt gemoppelt ich habe einen neuen Rehaantrag gestellt der bewilligt wurde und zeitgleich die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Das las sich alles ziemlich entgültig und ich rief interesshalber mal an und die sagten mir das der Rentenantrag nur eine Formsache wäre, der wäre eigentlich schon durch und sie warten nur noch auf den Antrag.... Ich würde in den nächsten Wochen den Bescheid kommen. Ich bin sprachlos hatte sowas schon mal wer hier ?
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  #2  
Alt 09.07.2015, 08:56
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Guten Morgen

@Yvi
leider kann ich deine Frage nicht im ganzen beantworten.Die Konstellation das jemand schon wieder arbeitet und zu diesen Zeitpunkt erfährt,das der Rehaantrag umgewandelt wird,kommt eigentlich sehr selten vor.Die Konsequenz in deiner speziellen Situation,wenn Du den Rentenantrag nicht stellst,ist mir nicht bekannt.Hierzu hast Du derzeit ja auch nur eine mündliche Aussage seitens der Krankenkasse,auf die Du nicht viel geben kannst,denn nur schriftliches ist verwertbar.Da dies eine sehr weitreichende Entscheidung sein kann in deinen Fall,würde ich einen Anwalt für Sozialrecht hierzu konsultieren.
Ich kann Dir nur folgendes hierzu sagen,
wenn Du von der Krankenkasse aufgefordert worden bist einen Rehaantrag zu stellen,dann geht dein Dispositionsrecht verloren.Durch die Aufforderung der Krankenkasse verliert der Versicherte dieses Recht. Er kann nicht mehr eigenständig über seine Ansprüche gegen die RV entscheiden. Alles erfolgt in Abstimmung mit der Krankenkasse.
Jedoch,
Ohne von der Krankenkasse aufgefordert worden zu sein, entscheidet ausschließlich der Versicherte über seine Ansprüche gegen die RV. Selbst wenn ein Reha-Antrag gestellt und durch die RV wegen fehlender Erfolgsaussichten in einen Rentenantrag umgewandelt wird, kann der Versicherte dem widersprechen, den Rentenantrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen oder bereits gestellte Anträge zurücknehmen. Er hat also ein Dispositionsrecht.
Krankenkassen „schieben“ auch gerne eine Aufforderung nach, wenn der Versicherte bereits selbst einen Reha- oder Rentenantrag gestellt hat. Der Vorteil für die Krankenkasse liegt auf der Hand. Trotz des freiwillig gestellten Antrags verliert der Versicherte durch die „nachgeschobene“ Aufforderung sein Dispositionsrecht. Die Einleitung eines Rentenverfahrens kann er dann z. B. nicht verhindern.
Desweiteren wird Dir die Rente ja rückwirkend bewilligt und zu diesen Zeitpunkt warst Du im Krankengeldbezug.Somit hätte die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegen die RV und wenn Du den Antrag jetzt nicht stellst,würden sie einiges an Kohle verlieren.Schwieriges Thema.
Was Du jetzt evtl. versuchen könntest,jetzt zeitnah und wenn noch Zeit ist bis zum Fristablauf den Rentenantrag zu stellen.Bei der Krankenkasse schriftlich und nachweislich (nicht telefonisch) beantragen,den Rehaantrag zurück zu nehmen.Hier könnte ganz sicher auch "Punkt 1" für dich zutreffend sein,denn bei einer vollen Erwerbsminderung,wirst Du sicher deinen Arbeitsplatz verlieren.

Ein Versicherter, der von seiner Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurde und ihn auch gestellt hat, darf diesen gegenüber der RV nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse
-wirksam zurücknehmen,
-beschränken oder
-der Umwandlung in einen Rentenantrag widersprechen.
Die Krankenkasse muss dem Wunsch/Willen des Versicherten zustimmen, wenn der Versicherte ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich z. B., wenn
1.durch einen Rentenantrag aufgrund tarifvertraglicher (arbeitsrechtlicher) Regelungen der Arbeitsplatz gefährdet ist,
2.ein Anspruch auf Betriebsrente durch einen frühzeitigen Rentenbeginn verloren ginge,
3.durch einen späteren Rentenbeginn eine qualifizierte Wartezeit in der RV und damit ein höherer Rentenanspruch erreicht werden könnte,
4.durch einen späteren Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden könnten.

Eigentlich kann dich niemand zwingen den Rentenantrag nach Umdeutung zu stellen,Du bist ja auch nicht mehr im Krankengeldbezug,obwohl dieser Schritt genau überlegt sein sollte,denn wenn man dich für voll Erwerbsgemindert erklärt,dann liegt ja sicher auch etwas gravierendes vor.Nur was die Konsequenzen sein können betreffend der Krankenkasse und deren telefonische Äusserungen,bin ich mir persönlich nicht im klaren.



@conquerer

ziemlich ungewöhnlich
Reha bewilligt und zeitgleich Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen.
Muss man nicht verstehen
Bei mir wurde eine Reha abgelehnt,da keine Aussicht auf Erfolg und gleichzeitig der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt.Ab diesen Zeitpunkt war die Rente hiermit durch und der Rentenantrag war dann nur noch reine Formsache.

Geändert von axellino (09.07.2015 um 10:08 Uhr)
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  #3  
Alt 09.07.2015, 19:49
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

@axellino

Formsache der Begriff lag mir auf der Zunge. So scheint es zu sein. Die Reha wäre ja nur damit ichj was für mich tun kann, was mir gut tut. Am Besten täte es mir glaube ich die hätten die Reha abgelehnt. Ich hab im Moment andere Baustellen da denke ich nicht mal an Reha...

Grüsse
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  #4  
Alt 09.07.2015, 21:50
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

@Yvi

Du könntest probieren,bei der Rentenversicherung und Krankenkasse nachzuweisen,dass Du entgegen deren Auffassung nicht (mehr) erwerbsgemindert bist (mit Unterstützung deiner Ärzte).
Habe von so einen ähnlichen Fall wie deinen mal irgendwo gelesen,finde aber leider die Quelle nicht mehr
Jedenfalls,nach der oben genannten Mitteilung an Rentenversicherung und Krankenkasse,die durch ärztliche Stellungnahmen untermauert war,wurde der Klient von der Rentenversicherung zum Gutachter geschickt,der dann Erwerbsfähigkeit feststellte.Es wurde eine Rente bewilligt vom Rehaantrag bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Gutachters,den sich die Rentenversicherung natürlich nur zu gerne angeschlossen hat.
Am Ende waren alle glücklich Rentenversicherung braucht nicht weiter zahlen,Krankenkasse bekam einen Teil ihres Krankengeldes zurück und der Klient konnte weiter arbeiten gehen.

Probier es und nimm den Kampf auf,im Dschungel der Deutschen Gesetzgebung und Behörden


@conquerer

Wünsche Dir wirklich viel Kraft und Energie,deine Baustellen in den Griff zu bekommen.

Alles Gute
axellino

Geändert von axellino (10.07.2015 um 05:41 Uhr) Grund: zusammengeführt
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  #5  
Alt 09.07.2015, 19:57
Yvi Yvi ist offline
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Beiträge: 26
Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Vielen Dank für Eure Meinungen,

fakt ist das ich in Juni 2014 auf Reha war nach einem 3. Rezitiv Ovarkarzinom über die Krankenkasse wurde der Rehanatrag gestellt und ich wurde als Arbeitsunfähig daraus entlassen.
Einen Abschluß Bericht von der Reha habe ich nie gesehen bzw. erhalten. Ich war weiterhin Krank und bekam Krankengeld von der KK.
Jetzt ein Jahr später erhielt ich von der Rentenstelle ein Schreiben das mein Reha Antrag von 2014 in einen Rentenantrag umgewandelt wurde
Ich glaub ich bin im verkehrten Film ich fühl mich so Hilflos fast Ohnmächtig weil ich so garnix tun kann, ich kann es mir auf keinen Fall erlauben irgendwann ohne Geld dazustehen. ( zBsp. Verweigerung des Krankengeldes was übrigens im Sozialgesetzbuch steht
Eigentlich tut einen die Krankenkasse entmündigen für die Zeit solcher Anträge
Yvi

@axellino
Alles großer Schitt macht keinen Spaß.
Die RV soll doch froh sein das wir noch Arbeiten wollen , sollen Sie denjenigen die Renten geben die überhaupt nicht mehr können.
Aber nein man kann ja die Versicherten zwingen nur damit die Krankenkassen rückwirkend Ihr Geld zurückbekommen.
Armes Deutschland

Geändert von gitti2002 (09.07.2015 um 23:30 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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