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Alt 27.01.2016, 00:00
crab crab ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2006
Beiträge: 129
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Hallo @ all,

das Verfassen einer Patientenverfügung ist nicht so einfach wie das im
Internet dargestellt wird. Vordrucke die es zuhaufe gibt, sind zu global und
nur zum ankreuzen.
Nach meiner letzen Krebs OP habe ich mir deshalb Rat bei meinem Hausarzt
geholt. Dieser erklärte mir, dass ein Patienverfügung nur Bestand vor Gerichten
hat, wenn im Detail auf einzelne Krankheitsbilder eingegangen wird und im
Einzelnen zu verfahren ist.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit bin ich auf einen Vor-
druck gestossen, der Textbausteine enthielt, die ich mir zu Nutzen machte.
Meine Patientenverfügung enthält nun für jede schwerwiegende Erkrankung
-ob neu auftretender Krebs, Herzinfarkt, Gehirnschlag- die Anweisung, wie
beim Eintreten zu verfahren ist.
Diese Patientenverfügung habe ich, um auf der sicheren Seite zu sein, mit
meinem Hausarzt besprochen. Um diese Verfügung rechtlich nicht angreifbar
zu machen, musste ich einige Formulierungen ändern, dafür steht unter dieser
Verfügung, dass sie mit dem Hausarzt ausführlich besprochen wurde und bei
Vollbesitz der geistigen Sinne verfasst wurde.

Für mich als Betroffener war die Erstellung eine Selbverständlichkeit
Leider musste ich erkennen, dass die Akzeptanz bei meinen Angehörigen
bei Null lag. Sie haben bei mir erwartet, dass ich, egal was noch kommt,
die Zähne zusammen beisse und für sie Qualen erdulden soll, um nur möglichst
lange für sie dazusein. Es war ein harter Weg für mich, ihnen zu verdeutlichen,
dass es um mein Leben geht, und nicht um ihres.
Seither ist nichts mehr so wie es einmal war, denn ich liebe sie ja nicht mehr.
Ich kämpfe jetzt nicht nur gegen den Krebs -erblich bedingt- sondern auch
gegen die Vorurteile einer Patientenverfügung.
Deshalb mein Rat, wer eine PV verfasen will, soll im Vorfeld mit den Angehörigen sprechen -notfalls mit einem prof, Vermittler.

LG Wolfgag
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