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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Ihr Lieben,
eine Frage noch zu später Stunde - vielleicht wisst ihr ja Rat: Ich habe einen Bescheid zur Schwerbehinderung bekommen: Grad der Behinderung: 50 Befristung: 31.08.2016 bis 30.06.2018 Folgende Beeinträchtigungen liegen vor: Neubildung der rechten Brustdrüse, Entfernung von Lymphknoten aus der rechten Achselhöhle. Das stimmt ja soweit und der Grad der Behinderung ist mit 50 vollkommen ok. Aber mein Gyn meinte, ich solle trotzdem Widerspruch einlegen wegen der sehr kurzen Befristung. Vor allem, weil ja noch nicht einmal die OP gelaufen ist. Nicht mal 2 Jahre und normal werden doch 5 Jahre befristet, oder? Was denkt ihr? Und was gebe ich dann als Begründung an? Ratlose, liebe Grüße Meike |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Was ist denn die Diagnose?
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lg gilda |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Widerspruch einlegen oder nach der OP einen Verschlechterungsantrag stellen.
Normalerweise gelten 5 Jahre überstandener Therapie.
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
@gilda2007
Meine Diagnose Mitte Juli: invasiv-duktales, triple-negatives Mamma-Carcinom rechts, Ki67 60 %, B5b, 2 cm groß. |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
man gilt erst nach 5 Jahren als geheilt. Lass Dich nicht abspeisen. VG Altmann |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Meike,
es ist nicht nur die Diagnose maßgebend zur Einstufung, viel mehr Augenmerk wird auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen geleg. Da musst du und deine Ärzte alles angeben. Da die OP noch nicht vorüber ist, werden die Beeinträchtigungen der OP (hoffentlich keine) und die der nachfolgenden Behandlungen jetzt noch nicht berücksichtigt, sie sind ja noch gar nicht da. Deshalb nach der OP sofort einen Verschechterungsantrag stellen. Nimm den Sozialdienst deines Krankenhauses in Anspruch, die Wissen wie man so etwas macht und können dir viel Lauferei nach Befunden etc. abnehmen. Jan |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
Guten Abend und danke Jan64,
ich habe jetzt erstmal innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und diesen auch nicht auf die GdB 50 bezogen, sondern auf die Befristung. Wenn der Bescheid so beibehalten wird, werde ich nach der OP schauen und ggf den Verschlechterungsantrag stellen. LG, Meike |
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