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  #1  
Alt 05.12.2016, 23:55
ML1969 ML1969 ist offline
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Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Ihr Lieben,

eine Frage noch zu später Stunde - vielleicht wisst ihr ja Rat:
Ich habe einen Bescheid zur Schwerbehinderung bekommen:
Grad der Behinderung: 50
Befristung: 31.08.2016 bis 30.06.2018
Folgende Beeinträchtigungen liegen vor: Neubildung der rechten Brustdrüse, Entfernung von Lymphknoten aus der rechten Achselhöhle.

Das stimmt ja soweit und der Grad der Behinderung ist mit 50 vollkommen ok. Aber mein Gyn meinte, ich solle trotzdem Widerspruch einlegen wegen der sehr kurzen Befristung. Vor allem, weil ja noch nicht einmal die OP gelaufen ist.
Nicht mal 2 Jahre und normal werden doch 5 Jahre befristet, oder?

Was denkt ihr?
Und was gebe ich dann als Begründung an?

Ratlose, liebe Grüße
Meike
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  #2  
Alt 06.12.2016, 00:54
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Beiträge: 1.909
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Was ist denn die Diagnose?
__________________
lg
gilda
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  #3  
Alt 06.12.2016, 00:59
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Widerspruch einlegen oder nach der OP einen Verschlechterungsantrag stellen.
Normalerweise gelten 5 Jahre überstandener Therapie.
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
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  #4  
Alt 06.12.2016, 10:25
ML1969 ML1969 ist offline
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Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@gilda2007

Meine Diagnose Mitte Juli: invasiv-duktales, triple-negatives Mamma-Carcinom rechts, Ki67 60 %, B5b, 2 cm groß.
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  #5  
Alt 06.12.2016, 13:36
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,
man gilt erst nach 5 Jahren als geheilt.
Lass Dich nicht abspeisen.
VG
Altmann
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  #6  
Alt 07.12.2016, 00:02
Jan64 Jan64 ist offline
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Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Meike,

es ist nicht nur die Diagnose maßgebend zur Einstufung, viel mehr Augenmerk wird auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen geleg. Da musst du und deine Ärzte alles angeben. Da die OP noch nicht vorüber ist, werden die Beeinträchtigungen der OP (hoffentlich keine) und die der nachfolgenden Behandlungen jetzt noch nicht berücksichtigt, sie sind ja noch gar nicht da. Deshalb nach der OP sofort einen Verschechterungsantrag stellen. Nimm den Sozialdienst deines Krankenhauses in Anspruch, die Wissen wie man so etwas macht und können dir viel Lauferei nach Befunden etc. abnehmen.

Jan
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  #7  
Alt 07.12.2016, 00:30
ML1969 ML1969 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Guten Abend und danke Jan64,

ich habe jetzt erstmal innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und diesen auch nicht auf die GdB 50 bezogen, sondern auf die Befristung. Wenn der Bescheid so beibehalten wird, werde ich nach der OP schauen und ggf den Verschlechterungsantrag stellen.

LG, Meike
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