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#1
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Servus,
mich hat es 2015 erwischt (Nicht-Seminom) und ich habe vor der OP/Chemo auch eine Probe einfrieren lassen. Leider hieß es damals, dass die Qualität nicht sonderlich gut sei und nur die aufwändigste (und teuerste) Variante der künstlichen Befruchtung in Frage käme... Ich habe natürlich trotzdem jahrelang für die Aufbewahrung gezahlt. Erst als der Nachwuchs vor knapp zwei Jahren dann zur Welt kam (übrigens war keine künstliche Befruchtung notwendig ), habe ich die Probe vernichten lassen. Pauschal lässt sich da schlecht einen Rat geben. Denke, es hängt letztendlich von deinem persönlichen Rezidivrisiko ab, ob du die Probe vernichten lassen kannst. VG Mard |
#2
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Hi Farid,
soweit wie ich das mitbekommen habe, soll die Kryokonservierung und die anschließende Lagerung eine Kassenleistung werden. In diesem Jahr soll noch die Entscheidung dazu fallen, mein Antrag dieses Jahr als Einzellfallentscheidung wurde abgelehnt.
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01/17 - Diagnose (pT2 N0 L1 V0 R0 S0), klassisches Seminom, 6,3cm, Stadium 1b 02/17 - 1x Singleshot Carboplatin 01/19 - Diagnose (pT2 N3 L1 V0 R0 S1), zwei Lymphknotenmetastasen (5cm & 7cm), Stadium 2c 01/19 - 3x PEB-Chemotherapie 05/19 - CT unauffällig (Nekrosen < 1,8cm), Tumormarker ok ----- 04/22 - nächster Termin für Tumormarker und Ultraschall |
#3
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Die Kryokonservierung ist mittlerweile eine Kassenleistung. Diese können zwar noch nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Aber die Kassen müssen die Leistung übernehmen. Zumindest für junge Erwachsene.
Meine Kosten in Höhe von knapp 900,00€ wurden von der KK zu 100% erstattet. Sollte jm. diese Krykonservierung abgelehnt bekommen. Auf jeden Fall WS einreichen. Ihr werdet Recht bekommen. Ich arbeite selbst bei einer KK. Anbei noch ein Link über die Rechtsprechung https://www.bundesgesundheitsministe...ervierung.html |
#4
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Danke euch vielmals !
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#5
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Hallo Zusammen,
weiß jemand wie es sich verhält, wenn man den Zeitraum für das Einfrieren erweitern bzw. verlängern möchte? Bezahlt habe ich zunächst für 2 Jahre, welche im Oktober enden. Übernimmt diese Kosten die Krankenversicherung? Nach der Diagnose im Oktober 2018 war das Ganze noch keine Kassenleistung bzw. musste ich selber finanzieren. Lieben Gruß
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10/18 Gynäkomastie 10/18 ß-HCG positiv; CT-Befund (Verdacht): LK 1,6 cm 11/18 Orchiektomie; Nicht-Seminom (60%EC & 40%Seminom);Stadium IIa 11/18 Marker neg. Post-OP 12/18 Re-Stag. 6 Wochen Post-OP o. Befund (CT & Marker);Stadium I seit 03/19 Nachsorge o. Befund |
#6
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Wegen den Kosten: Es gab letztes Jahr eine Gesetzesänderung. Dadurch werden die Kosten übernommen.
Allerdings, müssen die Krankenkassen in einem Ausschuss das noch einpreisen. Sie zögern die Thematik hinaus. Die meisten Kassen spielen daher auf Zeit und zahlen nicht. Ich hoffe, dass die Lage bald nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Realität funktioniert. Update: In meiner Recherche zu diesem Post habe ich gesehen, dass der "Ausschuss" die Richtlinie vor kurzem beschlossen hat: https://junge-erwachsene-mit-krebs.d...konservierung/ Trotzdem kann es: "Bis zur endgültigen Realisierung der Kassenleistung kann es aber noch 8 Monate dauern". Für dieses Jahr würde ich die Rechnungen definitiv aufbewahren und dann bei der Krankenkasse nachhaken. Ich habe z.b. 150 € für die Aufbewahrung bezahlt. Ich erwarte, dass dieses Geld erstattet wird. Das ist schließlich Recht. Ich hoffe gerade der Link verschafft Klarheit über die Rechte, auch wenn es noch dauern kann...
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Mein persönliches Krebstagebuch: https://krebskrampf.de/ __________________ 1/18: Innere Blutung - Entfernung eines Bauchhodens (nonseminom 90% Chorionkarzinom / 10% seminom, Beta HCG bei 26.000) 2/18 - 5/18: 4xPEB (danach: Marker negativ) 6/18 offene, linksseitige RLA (2 cm Resttumor und 14 LKs entfernt: tumorfrei) -------------------------------------- 12/20 nächstes MRT -------------------------------------- |
#7
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AW: Kryokonservierung nach 2 Jahren
Vielen Dank für die Infos. Ergänzend auch von mir noch ein nützlicher Hinweis auf die Änderungen im Detail: https://www.juraforum.de/gesetze/bbh...schaftsabbruch
Geändert von gitti2002 (04.11.2020 um 16:46 Uhr) |
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Stichworte |
hoden, hodenkrebs, kryokonservierung |
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