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Alt 16.01.2005, 21:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente bei Krebs?

Liebe Ingrid,

eigentlich müsste im Entlassungsbericht nicht nur über deine Arbeitsfähigkeit etwas stehen, sondern auch über deine Erwerbsfähigkeit (das sind zwei verschiedene Paar Schuhe).

Aber wenn dein Arzt dich "gezwungen" hat, wieder arbeiten zu gehen, schwant mir Böses in dieser Hinsicht...

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente kannst du jederzeit stellen; nimm deine Unterlagen mit und wende dich an dein Versicherungsamt für Rentenangelegenheiten (bei mir ist das im Rathaus).

An Unterlagen brauchst du deinen Personalaus, deine Rentenversicherungsnummer, deinen Schwerbehindertenausweis und...den Versicherungsverlauf deiner Rentenversicherungsanstalt.
Hast du noch keinen, dann beantrage ihn online; bfa.de und lva.de bieten das an und es dauert keine 2 Wochen und er ist in deinem Briefkasten.

Prüfe den Versicherungsverlauf sorgfältig, ob da keine Lücken sind (bei mir fehlten die Kinder) und wenn da alles ok ist, dann erst vorlegen.

Danach erhälst du erst einmal Bescheid (jedenfalls war es bei mir so), dass deine Ärzte einen Fragebogen ausfüllen sollen.

Wahrscheinlich wirst du dann zu einem Gutachter geschickt, der deine Erwerbsfähigkeit überprüfen soll.

Wenn du aber erst in 2004 in der AHB begutachtet wurdest, dann wird sich der Gutachter an den damaligen Bericht halten; es sei denn, es ist inzwischen eine Verschlechterung deiner Gesundheit eingetreten (danach hört sich dein Bericht ja an).

Die Entscheidung, ob Rentenbewilligung oder nicht, obliegt immer der Rentenversicherungsanstalt...

Gegen einen ablehnenden Bescheid hast du eine Widerspruchsfrist von (ich glaube) 4 Wochen; wird dann immr noch abgelehnt, musst du Klage erheben.

Aber soweit ist es ja bei dir noch lange nicht.

Lass dich erst einmal von der Neurologin krank schreiben; so wie ich deinen Beitrag einschätze, bist du nicht in der Lage, deiner Arbeit nachzugehen.

Während der AU-Zeit kannst du dich ja weiter informieren und dann deinen Rentenantrag in die Wege leiten.
Besprich das alles auch erst einmal mit der Neurologin, denn ihre Hilfe kann sehr wertvoll sein!

Wenn du noch Anspruch auf Krankengeld hast, kannst du den ja auch erst einmal in Anspruch nehmen, bis er ausläuft; du wirst etwa 6 Wochen vorher von deiner Krankenkasse angeschrieben.

So lange würde ich aber nicht warten, denn ein Rentenantrag dauert im Normalfall schon 3 Monate, wenn nicht länger.

Sollte nach Ende des Krankengeldes noch keine Entscheidung über dein Rentenantrag gefallen sein, musst du Arbeitslosengeld nach § 125 beantragen (obwohl du ja Arbeit hast, ist aber so).

Das alles ist ziemlich kompliziert, deshalb kannst du auch dem vdk.de beitreten und denen deine Rentenangelegenheit überlassen.
Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Ich hoffe, du siehst jetzt ein bisschen klarer. :-)

Liebe Grüße
Norma

PS: Im Übrigen kann ich deine Erschöpfungszustände sehr gut verstehen, leide selbst massiv darunter!
Wenn nicht gerade ein Bett am Arbeitsplatz steht, kann man damit nicht arbeiten...
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