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  #1  
Alt 29.07.2006, 21:26
inter inter ist offline
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Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Zitat:
(maaren) sollten als SPAM in diesem doch intellektuell recht hoch angelegten Forum gestrichen werden
ich bitte die Moderatoren alle folgenden Beiträge zu streichen

ZardoZ
Neuer Benutzer
@ZardoZ

Schönen guten Abend in die illustre Runde,
auch wenn einem Beiträge nicht gefallen (in diesem Fall der von Maren), sollte man es tunlichst unterlassen, hier persönliche Affronts anzuheizen.
Schon erstaunlich, wie forenkundig selbst "Neue" sein können (Hinweis: Moderatoren), denen vielleicht nur der Mut fehlt, unter ihrem sonstigen Namen zu posten, den man aber unschwer zu erkennen vermag, auch zwischen den Zeilen =:-)

Ich denke, es ist egal, ob jemand verbeamtet ist oder nicht. Wir sind einfach alle nur Kranke. Das sollte eher verbinden, als trennen.

Das Problem der abgezogenen 10,8 % wird sicher in Kürze höchstrichterlich geklärt, danach sind wir alle schlauer: Beamte und Nichtbeamte.

@maaren

Auch wenn Du es vielleicht nicht weißt oder glaubst: wir Beamte haben's auch nicht immer leicht, ganz im Gegenteil.

Schönes Wochenende :-)


http://www.filmzentrale.com/rezis/zardozsh.htm:
"Zardoz ist aber nichts weiter als ein fliegender Steinkopf, ...".
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  #2  
Alt 30.07.2006, 14:11
shalom shalom ist offline
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Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Für erwerbsunfähige Rentner/Pensionäre, die unter 60 Jahre alt sind, ist sicher der vorläufige einschlägige Urteilstext des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 von Interesse. Man kann unter der u.a. Internet-Adresse den Terminbericht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 nachlesen.

Der Terminbericht einer Sitzung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.06 umfasst neben anderen Fällen im zweiten erörterten Fall auch die VOR-Entscheidung über die NICHT-Rechtmäßigkeit des dauerhaften Prozentabschlags für erwerbsunfähige Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben.

Der Terminbericht ist für uns als juristische Laien eher gewöhnungsbedürftig, die Grundbotschaft kann man jedoch auch als Normalbürger verstehen.

Also hier der URL Hinweis zum Bericht des Bundessozialgerichts:

www.bundessozialgericht.de

Dann geht man zu: TERMINE 2006
Man sucht den Termin: 16.05.2006

In der vorletzten Spalte steht die Terminvorschau, in der letzten Spalte kann man den Terminbericht der Sitzung des 4. Senats zur entsprechenden Sitzung vom 16.05.06 anklicken.

Liebe Grüße
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #3  
Alt 30.07.2006, 22:37
ZardoZ ZardoZ ist offline
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 4
Lächeln AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Zitat:
Zitat von inter

... Das Problem der abgezogenen 10,8 % wird sicher in Kürze höchstrichterlich geklärt, danach sind wir alle schlauer: Beamte und Nichtbeamte.
@inter:
Dies war wohl die passendste Antwort, ja. Ich glaube langsam auch, dass meine Frage überflüssig war, bald wissen wir mehr!


@shalom:
Herzlichen Dank für die ausführlichen Recherchen und die Links! Hinsichtlich des Termin-Berichts bin ich froh, KEIN Anwalt/Richter geworden zu sein - auch wenn meine Pension/Rente dann NOCH höher ausfallen würde (äh, ... kurzer, unbeabsichtigter Seitenhieb an ... Ihr wisst schon)

Vielen Dank allen, die sich hier redlich Mühe gaben, mir weiterzuhelfen!
Der "Steinklotz"
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  #4  
Alt 20.10.2006, 16:05
schneeweischen schneeweischen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2006
Beiträge: 1
Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Hallo,

ich denke es ist immer schwierig über Themen zu sprechen wenn man sich nicht auskennt.

Deshalb werde ich hier einmal ein paar Punkte klarstellen:
  1. Beamte sind Menschen. Mein Vater war einer von ihnen. Er liebte es zu unterrichten.
  1. Zum Zeitpunkt seiner Erkrankung war er 51 Jahre alt.
  2. Ein dreiviertel Jahr später sollte er zwangsfrühpensioniert werden.
  3. Pro fehlendem Jahr wird soviel von der Pension abgezogen, dass man von dem was übrig bleibt nicht wirklich leben kann.
  4. Ich weiß nicht, woher manche Menschen ihre Informationen beziehen - mich würde es aber freuen zu sehen, dass man sich erst informiert und dann schimpft. Ich kann es nämlich nicht mehr hören!

Zu seiner Pensionierung kam es nicht mehr.

@maren Ich kann verstehen wenn man sich über Aspekte aufregt, aber nur
solange man fundierte Informationen und Belege hat.

Liebe Grüße,
schneeweischen

Geändert von schneeweischen (20.10.2006 um 16:18 Uhr)
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  #5  
Alt 20.10.2006, 19:55
shalom shalom ist offline
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Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Hallo,
im vergleichbaren Parallel-Thread für die Betroffenen, die frühzeitig Rente aus der Rentenversicherung beziehen, habe ich die Quelle des endgültigen Bundessozialgerichts-Urteils angegeben:

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...6&postcount=18

Das Urteil ist jedoch für juristische Laien nicht so ganz einfach zu verstehen.

LG
Shalom
__________________
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(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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