Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Nachsorge und Rehabilitation

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #3  
Alt 20.03.2003, 08:21
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Liebe Kirsten,
nach Abschluß einer Krebstherapie hat man einen Anspruch auf eine Rehamaßnahme (nicht: KUR!). In Form einer AHB kann sie nach OP oder nach Bestrahlung eingeleitet werden. Dies muß vor Abschluß der Strahlenbehandlung bzw. vor Entlassung aus dem KH passieren. Bei Krebserkrankungen ist die Antrittsfrist - jedenfalls für BfA-Versicherte 5 Wochen. In jedem Fall kann sie die Maßnahme erst nach Abschluß aller Behandlungen (Strahlen, Chemo) antreten. Sollte die Behandlung mit Chemotherapie enden, heißt die Maßnahme nicht mehr Anschlußheilbehandlung AHB, sondern Anschluß-Reha (AR) oder Anschlußgesundheitsmaßnahme (AGM). Auch in diesem Fall muß die MAßnahme innerhalb von 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag angetreten werden, das Antragsverfahren ist allerdings ein anderes. Frag' den Krankenhaussozialdienst danach, der muß sich damit auskennen.
Sollte Deine Mutter diese Frist nicht einhalten können oder wollen, kann sie auch innerhalb von Ablauf eines Jahres nach Behandlungsende eine Reha als 'Krebsnachsorgereha' beim niedergelassenen Arzt beantragen.

Gruß von Robie
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:04 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55