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  #1  
Alt 20.03.2007, 23:34
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo an Alle,

unter der Voraussetzung, dass mein Gehirn keinen Albtraum hatte ,
da stand doch vor etwa 4 bis 8 Wochen ein kleiner Bericht in unserer Zeitung (WAZ ESSEN)... in dem zu lesen war, dass es KEINE Rückzahlung für vorzeitige Rentenempfänger geben wird.
Zwar wurde der Rentenabschlag von 10,8% für rechtswidrig erklärt; die RV sieht sich aber außerstande, sämtlichen Betroffenen die zuwenig gezahlte Summe zurückzuzahlen. Dies würde zu einem Zusammenbruch der finanziellen Situation bei der RV führen.
(hab ich jetzt nur aus dem Kopf heraus interpretiert; aber was das bedeutet, war mir klar). :-(

Ich wundere mich ein bisschen, dass so eine Meldung bisher nicht im Forum gepostet worden ist.

Fazit: Es gibt definitiv keine Rückzahlung!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Habe auch einen Antrag gestellt und bisher nichts gehört. Aus einer früheren Erfahrung heraus (da ging es um zu wenig gezahltes Kindergeld) weiß ich aber, dass es bei einer öffentlichen Meldung keine weitere Mitteilung mehr gibt. Und auch damals sind wir leer ausgegangen... weil der Staat kein Geld für die immense Rückzahlungssume übrig hatte. :-(
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  #2  
Alt 21.03.2007, 13:20
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

was Norma schreibt, ist nur bedingt richtig. Die DRV erwartet neue Klagen und wird dann im Einzelfall entscheiden. So stand es auch im Zeitungsartikel. Schwer zu verstehen -denn somit erhöhen sich die Kosten für die DRV noch- aber es wird dringendst geraten, Klage gegen die Abschläge einzureichen. Offenbar hofft die DRV, dass viele der Betroffenen einen Rückzieher machen, da ihnen das Verfahren zu lästig ist und vielleicht auch zu lange dauert. Dieser Anspruch bleibt aber auch für die Erben bestehen ! Ich habe bereits am 26.02.07 über meinen Anwalt Klage eingereicht, und das Verfahren wird zunächst beim SG in Düsseldorf geführt. Mein Anwalt verspricht sich einen recht guten Erfolg. In seiner Kanzlei sind auch schon mehrere Parallelverfahren anhängig.
Also - nur Mut !
Liebe Grüße
Regina Beate

Geändert von Regina_Beate (23.03.2007 um 14:59 Uhr)
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  #3  
Alt 23.03.2007, 13:32
Benutzerbild von Biba
Biba Biba ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Zusammen !

Mir wurde gesagt (vom SoVD) die Klagen laufen schon alle
und man müsste/sollte nun abwarten .
Abwarten , obwohl wir an Krebs Erkrankten diese Zeit meist nicht mehr haben .
Jedenfalls könne man dieses Verfahren nicht mehr forcieren . Leider .


Liebe Grüsse
Biba
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  #4  
Alt 29.03.2007, 21:39
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen.
Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden!
LG
Birgit
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  #5  
Alt 31.03.2007, 12:32
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Beiträge: 271
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung").
Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt !

Das kann zwar dauern.
Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht !

Gruß
Regina Beate
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  #6  
Alt 31.03.2007, 19:26
inter inter ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

H@llo, Ihr Lieben alle :-)

heute fand ich diese Meldung vom VdK, die ich für beachtenswert empfand.
Danach könnten möglicherweise (und wenn überhaupt) nur noch diejenigen profifiteren, die bis zum 01.05.2007 ihre Widersprüche oder Überprüfungsanträge eingereicht haben. Danach erlischt wohl jeder Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen.
Da man neuerdings ja ein Bestätigungsschreiben erhält, sollte jeder so einen Antrag formlos einreichen, kostet ja nix.

Liebe Grüße :-)

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15225
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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