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  #1  
Alt 13.05.2007, 17:39
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von Regina_Beate Beitrag anzeigen
Hallo, Zusammen !

Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Einen schönen sonnigen Sonntag allen !

Liebe Grüße
Regina Beate
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI
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  #2  
Alt 13.05.2007, 18:08
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können.

Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird.

Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen.

Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen.

Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen.

Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf.

Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen.

Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren.

Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter.

Liebe Grüße

DALI
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  #3  
Alt 15.05.2007, 10:12
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von DALI Beitrag anzeigen
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI
Hallo, Dali,

einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern.
Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann.
Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !!

Viele Grüße
Regina Beate
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  #4  
Alt 15.05.2007, 16:00
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Regina_Beate,

danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist.

Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind.

Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist.

Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG
geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte

So ergeben sich Fragen, wie:

Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben.

Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG?
Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt.

Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte.

Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung
gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld.

Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder
Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben.

Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten.

Viele Grüße DALI

Geändert von DALI (15.05.2007 um 16:15 Uhr)
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  #5  
Alt 15.05.2007, 18:05
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Dali,

hier im Thread habe ich vor einiger Zeit den folgenden Kosten-Hinweis zu Sozialgerichtsverfahren angegeben. Nach meiner Einschätzung hat ein Versicherter KEINE Gerichtskosten zu erwarten.

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...65&postcount=5

Der Link betrifft also nur die Gerichtskosten, nicht jedoch den Einsatz eines Rechtsanwalts. Nicht jeder wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Rechtsanwaltskosten ggf. auch über alle Instanzen übernimmt. Daher muß man die Rechtsanwaltskosten pro Instanz abwägen oder ggf. Musterprozesse abwarten.

In jedem Fall - Musterprozess oder Klage durch die Instanzen - ist Geduld angesagt. Wenn man klagt, hat man jedenfalls AKTIV etwas versucht und hat sich dann nicht eigene Untätigkeit vorzuwerfen.

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

Trotz alledem (meine eigene Meinung): Mit kämpferischem Einsatz geht es einem deutlich besser, als wenn man zur Untätigkeit verdammt ist.

Also: Nicht unterkriegen lassen.

Mit besten Grüßen
Shalom

P.S. ( erläuternde Links zu Rechtsanwaltsgebühren u.a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) )

http://www.frag-einen-anwalt.de/H%C3...n__f17558.html
http://www.sozialrecht-nrw.de/kosten/index.html
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (16.05.2007 um 11:28 Uhr)
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  #6  
Alt 16.05.2007, 10:17
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Dali !

Meine Klage ist beim SG Düsseldorf anhängig und zwar seit Februar 2007. Von dort kam der Vorschlag an meinen Anwalt, den Ausgang der bisher anhängigen Klagen (u.a. in Leipzig) abzuwarten und das verfahren ruhen zu lassen. Wir, mein Anwalt und ich, sehen keine Veranlassung den Ausgang abzuwarten, da bereits ein einschlägiges Urteil gefällt wurde. Wir haben dem Ruhen des Verfahrens widersprochen.
Die Kosten, die bisher aufgelaufen sind, beziehen sich auf etliche Schreiben meines Anwaltes mit der DRV, dem SG und mir sowie diverse Beratungsgespräche.

Gruß
Regina Beate
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  #7  
Alt 17.05.2007, 16:46
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DALI DALI ist offline
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Ausrufezeichen AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Shalom und Regina_Beate,
danke für eure neuen Nachrichten. Die Links von Shalom sind sehr informativ.

Mit dem Zitat von Shalom:

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

komme ich im Moment nicht ganz klar, denn das würde, so wie ich es verstehe, wieder ein Warten auf eine Veränderung der Gesetzlichkeiten bzw. der generellen Herstellung des bereits geltenden Rechts darstellen. Vielleicht kannst du, Shalom, noch was dazu schreiben.

Ich habe auch wieder einmal die Nacht zum Tag gemacht u. weiter recherchiert.
Der folgende Link der Stiftung Warentest schafft sehr guten Überblick zur Problematik u. gestattet mit seinem Link zur Klage einen Download zur Klageschrift beim Sozialgericht. Auch wird Auskunft zur Notwendigkeit eines RA gegeben.


http://www.stiftung-warentest.de/onl...2/1463784.html


Viele Grüße

DALI
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  #8  
Alt 20.05.2007, 15:08
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Dali,

der Titel dieses von mir eröffneten Threads bezieht sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts. Die Umsetzung dieses Urteils des Bundessozialgerichts durch die verschiedenen Rentenversicherungsträger ist jedoch noch nicht erfolgt und wird wohl noch eine Weile dauern.

Auf meiner eigenen Rechts"baustelle" [[ die nichts mit Krebs /Krankheit oder Sozialgerichtsbarkeit zu tun hat, sondern mit Zivilrecht (Klage gegen die neue Satzung zur Betriebsrente des öffentlichen Dienstes) ]] laufen die Verfahren bereits seit 2003 (Landgerichtsurteil 2004, Oberlandesgerichtsurteil 2005) und warten nun auf die Erledigung vor dem Bundesgerichtshof. Erst NACH dem höchstrichterlichen Urteil des BGH wird die entsprechende Versorgungssatzung nach den Maßgaben des BGH umgesetzt werden.

Du verstehst nun sicher den Hintergrund meiner Aussage etwas deutlicher, daß "Recht haben" und "Recht bekommen" durchaus zeitlich sehr weit auseinander liegen können und Geduld angesagt ist.

Mit lieben Grüßen
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (21.05.2007 um 11:31 Uhr)
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